Maag/Nüßlein: Krankenhäuser schützen- Mitarbeiter unterstützen
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Der Deutsche Bundestag gibt am heutigen Mittwoch grünes Licht für das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, welches ein wichtiger Schritt ist, um die gegenwärtigen und bevorstehenden Herausforderungen im Gesundheitswesen zu bestehen. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:
Georg Nüßlein: "Mit dem Krankenhausentlastungsgesetz spannen wir einen wirksamen Schutzschirm über unsere Krankenhäuser. Jedes Krankenhaus profitiert davon. Es bekommt für jedes nicht belegte Bett, das für mögliche Corona-Patienten freigehalten wird, 560 Euro pro Tag. Dazu noch einmalig 50.000 Euro für jedes neue Intensivbett und 50 Euro pro Patientin und Patient. Dieser Zuschlag soll die Mehrkosten für Schutzausrüstungen ausgleichen, insbesondere für Schutzmasken.
Das Pflegebudget wird auf 185 Euro pro Tag erhöht. Das halte ich für ganz wichtig. So stellen wir die jetzt dringend benötigte Pflege sicher. Die Reha-Kliniken erhalten für freie Betten eine Ausgleichszahlung, und ihnen wird die akutstationäre Behandlung von Patientinnen und Patienten sowie die Durchführung von Kurzzeitpflege ermöglicht. Mit wirtschaftlichen Maßnahmen wie der Bereitstellung von KfW-Krediten sowie steuerlichen Maßnahmen wie der Herabsetzung von Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen haben damit alle Krankenhäuser die Möglichkeit, ihre Liquidität sicherzustellen und Erlösausfälle zu kompensieren."
Karin Maag: "Mit diesem Gesetz kommen wir der Zusage nach, dass keinem Krankenhaus wirtschaftliche Defizite entstehen, wenn sie Operationen verschieben und neue Kapazitäten bilden. Es ist ein klares Signal an unsere Ärzte und Pflegekräfte, dass sie sich auf die Politik verlassen können. Neben Finanzausgleichen werden wir die Krankenhäuser von möglichst viel Bürokratie entlasten, Abschlagsregelungen werden außer Kraft gesetzt und Zuschläge für Schutzausrüstung gewährt. Wir stehen an der Seite unserer Krankenhäuser, damit sie eine bestmögliche Versorgung von Infizierten gewährleisten können. Neben finanziellen Hilfen für Reha-Einrichtungen schaffen wir die Möglichkeit, auch dort Krankenhauspatienten aufzunehmen oder Kurzzeitpflege anzubieten. Die finanziellen Auswirkungen werden bis zum 30. Juni durch einen Beirat geprüft. Falls Anpassungsbedarf besteht, beinhaltet das Gesetz die Grundlage, um schnell reagieren zu können"
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Datum: 25.03.2020 - 12:17 Uhr
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