Banken und Sparkassen unterstützen Stundung für Verbraucherdarlehen
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Die Deutsche Kreditwirtschaft unterstützt Verbraucher, die durch die Pandemie unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten. Die gestern im Bundestag behandelte gesetzliche Stundung (Moratorium) soll ab dem 1. April und für vor dem 15. März 2020 abgeschlossene Verbraucherdarlehensverträge bei krisenbedingter Notlage gelten. Gestundet werden sollen Ansprüche des Darlehensgebers auf Rückzahlungs-, Zins oder Tilgungsleistungen, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 fällig werden.
Verbraucher sollten, wenn sie aufgrund der Viruspandemie ihre Darlehensraten nicht mehr zahlen können, so bald wie möglich Kontakt zu ihrer Bank oder Sparkasse aufnehmen, um ihre durch die Pandemie eingetretenen Einnahmeausfälle gegenüber der Bank nachzuweisen. Darüber hinaus können Verbraucher gemeinsam mit der Bank eine Lösung für die Fortsetzung ihres Darlehensverhältnisses nach Abklingen der Pandemie erarbeiten.
Pressekontakt:
Für die Deutsche Kreditwirtschaft
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V.
Melanie Schmergal
Abteilungsleiterin Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit / Pressesprecherin
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Tel. 030 / 2021-1300
Fax: 030 / 2021-1905
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Datum: 26.03.2020 - 10:43 Uhr
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