BVR zum Sondergutachten des Sachverständigenrates zur Coronakrise
ID: 1805099
Nach der Einschätzung der Wirtschaftsweisen ist in diesem Jahr ein Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um bis zu 5,4 Prozent möglich. Für am wahrscheinlichsten halten die Sachverständigen eine Erholung der Wirtschaft in der zweiten Jahreshälfte. In diesem Fall rechnen sie mit einem geringeren Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 2,8 Prozent in diesem Jahr und einer Erholung in 2021 mit einem Anstieg der Wirtschaftsleistung um 4,9 Prozent.
Der BVR unterstützt darüber hinaus die Forderung der Sachverständigen, die wirtschaftliche Erholung nach dem Ende der pandemiebedingten Einschränkungen durch ein Konjunkturprogramm zu unterstützen, insbesondere die Senkung der Unternehmenssteuern, zusätzliche staatliche Investitionen sowie eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages.
Pressekontakt:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Melanie Schmergal, Abteilungsleiterin Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit / Pressesprecherin
Telefon: (030) 20 21-13 00, presse@bvr.de, http://www.bvr.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/40550/4560141
OTS: BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenban
ken
Original-Content von: BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.03.2020 - 14:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1805099
Anzahl Zeichen: 2061
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Banken
Diese Pressemitteilung wurde bisher 359 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BVR zum Sondergutachten des Sachverständigenrates zur Coronakrise"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).