Datenschutzregeln bei Videokonferenzen im Blick behalten
ID: 1806556
Trotz Corona den Datenschutz nicht vergessen
Aber es gibt einige Regeln zu beachten, um Videokonferenzen datenschutzkonform durchzuführen. Wir geben einen kurzen Überblick, worauf Sie und Ihr Unternehmen achten sollten:
Auswahl des richtigen Anbieters: Bei Cloud-basierten Anwendungen sollte nach Möglichkeit darauf geachtet werden, dass der Cloud-Server und die vorgenommene Datenverarbeitung in der EU bzw. im EWR stattfindet. Gehen Sie den sichersten Weg: Wenn ein Dienst aus den USA und ein gleichwertiger Dienst aus der EU zur Auswahl stehen, wählen Sie lieber den Dienst aus der EU. Daneben sollte bei der Anbieterauswahl auf die Datenschutzfreundlichkeit bei den Einstellungen (u.a. Verschlüsselung, Profiling, Protokolle und Aufzeichnungen) geachtet werden.
Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags: Mit Auftragsverarbeitern müssen Sie Auftragsverarbeitungsverträge nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO abschließen. Die meisten Anbieter bieten derartige Vereinbarungen an. ?Diesen sollten Sie dann durch Ihren Datenschutzbeauftragten prüfen lassen. Die Erfahrung zeigt, dass gerade US-Anbieter gerne das Maximum (und ein bisschen mehr) des Spielraums der DSGVO herausholen wollen.? mahnt Dr. Voßbein. ?Doch gerade bei diesen muss aber auch auf die Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus geachtet werden.?
Informationspflichten: Weil solche Videokonferenzen/Webinare eine Datenverarbeitung darstellen, müssen die Informationen vor Beginn der Veranstaltung zur Einsicht bereitgehalten werden. Die Bestätigung dieser Informationen im Rahmen des Anmeldeverfahrens bietet sich an.
Interne Regeln: Zu empfehlen ist für die Mitarbeiter die Erstellung eines Merkblatts/Leitfadens, wie sie sich bei Videokonferenzen zu verhalten haben und was zu beachten ist. Es sollte darauf geachtet werden, dass über das Webinar bzw. über die Videokonferenz keine zusätzlichen personenbezogenen Daten ausgetauscht werden, wenn diese aufgezeichnet wird. Müssen trotzdem Daten ausgetauscht werden, so sollte dies separat durchgeführt werden. Auch sollten klare Regeln aufgestellt werden, wie sich Teilnehmer in die Konferenz einloggen können (frei zugänglich, Passwortschutz, Freigabe durch Veranstalter), um bspw. das sog. "Zoom-Bombing" zu verhindern.
Des Weiteren ist auf die richtige Umgebung im Home-Office zu achten, schließlich bleiben der Hintergrund und auch Nebengeräusche den Videokonferenzteilnehmern nicht verborgen. Daher sollte auf eine ?neutrale? Gestaltung geachtet und Familienmitglieder bzw. Mitbewohner über die Videokonferenz in Kenntnis gesetzt werden.
Aufzeichnungen nur mit Einwilligung: Sollen die Webinare aufgezeichnet werden, um sie später auch anderen Interessenten bereitzustellen, so ist dies einwilligungspflichtig. Eine Einwilligung seitens des Referenten als Mitarbeiter der Webinar-Anbieters sollte schriftlich eingeholt werden, wobei die typischen Problemstellungen der Einwilligung im Arbeitsverhältnis bleiben. Auf Mitschnitte von externen Teilnehmern sollte man daher auch verzichten.
?Videokonferenzen und Webinare werden in diesen Corona-Krisenzeiten vielen Menschen vertrauter und auch noch nach der Krise weiter intensiv genutzt werden. Deshalb muss ein Bewusstsein entstehen, dass auch Videokonferenzen und Webinare gewissen Vorgaben unterworfen sind?, betont Dr. Voßbein. ?Auch wenn durch die besondere Situation der Datenschutz mancherorts etwas freier interpretiert werden kann, so ist gerade bei Aktivitäten, die bis in die Post-Corona-Zeit hineinreichen können, darauf zu achten, diese klar zu regeln. Hierzu gehören u. a. Home-Office und Videokonferenzsysteme.? Seine Firma UIMC steht bereit, um dieses Bewusstsein wachsen zu lassen und dafür zu sorgen, dass Videokonferenzen und Webinare datenschutzkonform durchgeführt werden.
Die UIMC ist eine gesellschaftergeführte mittelständische Unternehmensberatung mit den Kerngebieten Datenschutz und Informationssicherheit; im Datenschutz gehören wir zu den marktführenden Beraterhäusern. Wir bieten als Vollsortimenter sämtliche Unterstützungsmöglichkeiten der Analyse, Beratung, Umsetzung und Schulung/Sensibilisierung bis hin zum Komplett-Outsourcing des Beauftragten an.
Das Schwesterunternehmen UIMCert ist als sachverständige Prüfstelle für die Norm ISO/IEC 27001 von der DAkkS akkreditiert.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die UIMC ist eine gesellschaftergeführte mittelständische Unternehmensberatung mit den Kerngebieten Datenschutz und Informationssicherheit; im Datenschutz gehören wir zu den marktführenden Beraterhäusern. Wir bieten als Vollsortimenter sämtliche Unterstützungsmöglichkeiten der Analyse, Beratung, Umsetzung und Schulung/Sensibilisierung bis hin zum Komplett-Outsourcing des Beauftragten an.Das Schwesterunternehmen UIMCert ist als sachverständige Prüfstelle für die Norm ISO/IEC 27001 von der DAkkS akkreditiert.
Datum: 03.04.2020 - 07:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1806556
Anzahl Zeichen: 5321
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Wuppertal
Kategorie:
Information & TK
Diese Pressemitteilung wurde bisher 491 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Datenschutzregeln bei Videokonferenzen im Blick behalten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
UIMC Dr. Vossbein GmbH&Co. KG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Das Jahr 2023 geht mit rasenden Schritten zu Ende. Schon ist Weihnachten zum Greifen nahe, die Silvesterparty wird geplant und dann sind wir alle im Schaltjahr 2024 angekommen. Was bleibt vom Jahr 2023? Welche Spuren hinterlässt es? Wie die Geschichtsschreibung über dieses Jahr 2023 urteilen und i
KI:„Wir brauchen ein datenschutzrechtliches Bewusstsein.“ ...
Das Megathema Künstliche Intelligenz ist seit Monaten in den Schlagzeilen. Steigende Aktienkurse bei KI-Unternehmen und Aussagen wie „Im Jahr 2035 wird kein Job mehr ohne KI auskommen“ von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sind Ausdruck des Hypes. Nach der Goldgräberstimmung um das Textverar
Hinweisgeberschutzgesetz ist weder Denunzierungsinstrument noch Grundlage für Stasi 4.0 ...
Seit Anfang Juli dieses Jahres gibt es in Deutschland das „Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)“. In der Öffentlichkeit ist das Thema vielfach unter der Überschrift Whistleblowing bekannt. Das Hinweisgeberschutzgesetz war aufgrund europarechtlicher Vorgaben erforderlich, wird aber sehr kritisch
Weitere Mitteilungen von UIMC Dr. Vossbein GmbH&Co. KG
Quectel weiterhin führend im Bereich 5G-Technologie - 5G Sub-6 GHz-Modul jetzt für Masseneinsatz erhältlich ...
Quectel Wireless Solutions (https://www.quectel.com/) , ein global führender Anbieter von Mobilfunk- und GNSS-Modulen, gab heute bekannt, dass sein RG500Q-EA (https://www.quectel.com/product/rg500q.htm) 5G NR-Modul marktreif ist und ab sofort zur Unterstützung globaler Kunden für den Masseneinsat
Skyworth veröffentlicht Jahresfinanzbericht für 2019: 1.031 Millionen RMB an Profit und Anstieg der Bruttogewinnmarge auf 20,1 %, Wachstum der "Smartes Wohnen für Menschen" Geschäftseinh ...
Die SKYWORTH GROUP LIMITED (die "Gruppe", 00751.HK) gab heute ihre ungeprüften Finanzberichtszahlen des vergangenen Jahres bis zum 31. Dezember 2019 bekannt. Der Umsatz der Gruppe aus dem Geschäftsjahr beträgt 37.277 Millionen RMB und die Bruttogewinne belaufen sich auf 7.502 Millionen
BlueJeans veröffentlicht Richtlinien für sichere Videokonferenzen während der Corona-Krise ...
BlueJeans Network, ein Unternehmen, das Videokonferenzdienste in mehr als 180 Ländern anbietet, veröffentlichte heute acht Richtlinien für sichere Videokonferenzen während der Corona-Krise. Unternehmen weltweit mussten in halsbrecherischer Geschwindigkeit auf Homeoffice sowie virtuelle Veranstal
Xmal, Joy2all Verlag- und plötzlich macht Mathe Lernen Spaß... ...
Xmal ® ist ein Lernkartenspiel, bei dem es auf einzigartige Weise gelungen ist, Freude am Spielen mit dem Erfolg beim Lernen zu verbinden. Als Spielgrundlage dient eine Kernkompetenz der Mathematik- das kleine Einmaleins. Der Erfinder, Johannes Goßler, ist Pädagoge. Nach seiner Erfahrung beherrsc




