Steuerliche Forschungsförderung: Eckpunkte der Neuregelung noch vor Ostern

Steuerliche Forschungsförderung: Eckpunkte der Neuregelung noch vor Ostern

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Steuerliche Forschungsförderung: Eckpunkte der Neuregelung noch vor Ostern



(pressrelations) -
Abzugsfähigkeit zwischen 5 und 15 Prozent

manager magazin nennt in seiner neuesten Ausgabe (Erscheinungstermin: 19.
März 2010) erstmals Details zur geplanten steuerlichen Bevorzugung von Forschungsinvestitionen in der Industrie.

Laut Albert Rupprecht (41), forschungspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, will eine Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen noch vor Ostern Eckpunkte für die steuerliche Forschungsförderung vorlegen. Nach Rupprechts Vorstellungen sollen Großkonzerne in Zukunft etwa 5 Prozent ihrer Personalkosten im Forschungsbereich direkt von der Steuerschuld abziehen können. Für kleine und mittlere Unternehmen soll der Satz 15 Prozent betragen.

Die FDP fordert eine großzügigere Behandlung von Großunternehmen: "10 Prozent für Großkonzerne und 15 Prozent für mittelständische Firmen wären ein fairer Weg", so Patrick Meinhardt (43), FDP-Obmann im Bundestags-Forschungsausschuss, gegenüber manager magazin. In der Bundesregierung gibt es Überlegungen, die hierdurch erwarteten Steuerausfälle von etwa 1,5 Milliarden Euro jährlich zumindest teilweise mit den 12 Milliarden Euro zu verrechnen, die innerhalb der laufenden Legislaturperiode zusätzlich für Bildung und Forschung ausgegeben werden sollen. Das berichtet das manager magazin unter Bezug auf Koalitionskreise.

Rückfragen: Christian Rickens
Telefon: 01 71-5 30 0115


Hamburg, 18. März 2010

manager magazin
Kommunikation
Ute Miszewski

Telefon: 040/3007-2178
E-Mail: Ute_Miszewski@manager-magazin.de


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Datum: 18.03.2010 - 15:47 Uhr
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