6 Millionen Menschen in Deutschland lebten 2018 in einerüberbelegten Wohnung / 7,4 % der Bevölkerung lebten in zu kleinen Wohnungen - EU-Durchschnitt 15,5 %
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Bei den Alleinerziehenden war dieser Anteil besonders hoch: 20 % von ihnen lebten hierzulande mit ihren Kindern auf beengtem Raum mit dem damit einhergehenden Mangel an Privatsphäre (EU 28-Durchschnitt: 22,4 %). Das Internetangebot "Europa in Zahlen" informiert darüber, welche weiteren Personengruppen besonders betroffen sind.
In den meisten anderen EU-Staaten ist der Anteil der Bevölkerung in überbelegten Wohnungen noch deutlich größer als in Deutschland. So lebten in Bulgarien und Rumänien jeweils über 40 % der Bevölkerung in einer überbelegten Wohnung. In den gegenwärtig von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Staaten Italien (27,8 %), Frankreich (8,2 %) und Spanien (4,7 %) weisen die Anteile der Menschen in überbelegten Wohnungen an der Gesamtbevölkerung ebenfalls große Unterschiede auf.
Wann gilt eine Wohnung als überbelegt?
Beispiele für eine Überbelegung wären Wohnungen, in denen: - sich drei Kinder ein Kinderzimmer teilen, - sich Bruder und Schwester, beide im Teenageralter, ein Kinderzimmer teilen, - Eltern das Wohnzimmer gleichzeitig als ihren Schlafraum nutzen.
Als überbelegt gilt eine Wohnung, wenn es mindestens einen der folgenden Räume nicht gibt: - einen Gemeinschaftsraum, - einen Raum pro Paar, das in dem Haushalt lebt, - einen Raum pro weiterer Person ab 18 Jahren, - einen Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren, - einen Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren, - einen Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie unterschiedlichen Geschlechts sind.
Die vollständige Zahl der Woche sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
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Datum: 07.04.2020 - 11:00 Uhr
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