Coronavirus-Pandemie - Schutz vor Ansteckung: Welche Maske schützt - und was es für Alternativen gibt
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"Wichtig ist, nur geprüfte Produkte zu beschaffen und zu verwenden", sagt Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU. "Nicht zertifizierte Masken können allenfalls als Mund-Nasen-Schutz eingesetzt werden und sind keinesfalls als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu verwenden!"
Um Unternehmen bei der Bewertung einzelner Maskentypen zu unterstützen und zu informieren, welche Maske wie schützt, hat die BG BAU eine Entscheidungshilfe für Betriebe der Bauwirtschaft erarbeitet, die auf ihrer Website abgerufen werden kann: http://ots.de/nKi4gM
Umgang mit Gefahrstoffen
Arenz weist darauf hin, dass beim Umgang mit Gefahrstoffen wie Staub und Asbest auch weiterhin ein Atemschutz wie vorgeschrieben genutzt werden muss: "Beim Umgang mit Gefahrstoffen oder Arbeiten in kontaminierten Bereichen muss ein Atemschutz mit Partikelfiltern oder Aktivkohlefiltern gewählt werden. Das gilt auch für den Umgang mit Lösungsmitteln."
Eine Handlungsanleitung, die unter Mitwirkung der BG BAU entstanden ist, gibt konkrete Empfehlungen zum Einsatz von Atemschutz bei Staubbelastungen und kann hier heruntergeladen werden: http://www.staub-war-gestern.de/ . Eine aktuelle Übersicht über getestete Produkte ist zudem unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.cdc.gov/niosh/npptl/topics/respirators/disp_part/n95list1-h.html
Wichtig dabei: Masken mit Ausatemventil schützen nur die Träger und nicht die Umstehenden, da die Atemluft der Träger ungefiltert in die Umgebung gelangt. Das ist gerade angesichts der Gefahr durch das Coronavirus wichtig zu wissen. "Daher ist unsere klare Empfehlung, alle Beschäftigten, die nicht die Coronavirus-Schutzregeln einhalten können, mit Atemschutz auszustatten", so Arenz.
Mund-Nasen-Schutz: Richtiges Tragen und 1,5 Meter Abstand
Zunehmend kommt auch der sogenannte Mund-Nasen-Schutz (MNS) zum Einsatz, der vor allem Partikel mit Viren des Trägers zurückhält. Dieser einfache Schutz stellt zwar keine PSA dar, kann aber ebenfalls vor einer Ansteckung schützen. Voraussetzung dafür: Alle Beschäftigten tragen einen MNS, halten mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander und berücksichtigen die allgemeinen Hygieneregeln Wie ein MNS richtig getragen wird, zeigt ein Plakat, das unter folgendem Link heruntergeladen werden kann: http://ots.de/yryUf7
Das Plakat gibt es auch ohne Text zum Download unter dem folgenden Link: http://ots.de/vglqyN
Übrigens: Papiertaschentücher, selbst hergestellter Mund-Nasen-Schutz oder OP-Masken sind für die Bauwirtschaft grundsätzlich nicht geeignet.
Weitere Informationen und laufend aktualisierte Angebote gibt es hier: https://www.bgbau.de/mitteilung/hinweise-schutzmasken/
Hintergrund
Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistung und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut zirka 2,8 Millionen Versicherte in rund 500.000 Betrieben und etwa 50.000 privaten Bauvorhaben. Zusätzlich fördert die BG BAU im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Reintegration der Betroffenen und leistet finanzielle Entschädigung.
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Datum: 14.04.2020 - 15:55 Uhr
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