Gesundheitswesen: Datenverarbeitung in Zeiten der Pandemie
ID: 1809102
UIMC: Verhältnismäßigkeit wahren und sensible Daten schützen!
Tatsächlich kann eine Datenverarbeitung in der aktuellen Pandemie-Zeit weiter gefasst werden, wenn dies aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses zwingend erforderlich ist. Hierbei müssen aber die Grundanforderungen bei der Datenverarbeitung weiterhin angewandt werden. Außerdem sollten die Mitarbeiter bezüglich der Ausnahmesituation und der weiterhin erforderlichen Maßnahmen eine hohe Sensibilisierung erfahren.
Wie schaut die rechtliche Grundlage dafür aus? Nach Art. 9 Absatz 1 DSGVO sind sehr enge Vorgaben an die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gesetzt. Wie so oft gibt es aber auch in diesem Fall einen zweiten Absatz, der Ausnahmen und Öffnungen bereithält: Die Öffnungsklausel erfordert besondere Gründe des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit und überträgt die Verantwortung für eine spezifische Regelung den Mitgliedsstaaten der EU. Die Bundesrepublik hat dies im § 22 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt.
Gerade der Schutz vor Pandemien ist ein Gut der öffentlichen Sicherheit und des Gesundheitschutzes. Die schnelle Verbreitung des Coronavirus und die lange Inkubationszeit erfordern Maßnahmen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte erklärt klipp und klar: ?Auch wenn eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten grundsätzlich nur restriktiv möglich ist, können für verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie oder zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern datenschutzkonform Daten erhoben und verwendet werden. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der gesetzlichen Grundlage stets zu beachten.?
Klar ist aber auch, dass diese Datenverarbeitung von Maßnahmen flankiert werden muss. UIMC nennt hier drei Beispiele, die im Zuge der Datenverarbeitung auf der dargelegten Rechtsgrundlage zur Anwendung kommen sollten: 1. Sensibilisierung der Bediensteten, die mit der Datenverarbeitung beauftragt sind. 2. Hinweis auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards. 3. Beschränkung des Zugangs zu den personenbezogenen Daten innerhalb der verantwortlichen Stelle und von Auftragsverarbeitern auf ein erforderliches Maß, wobei die Erforderlichkeit gerade auch bei den besonderen Anforderungen einer Pandemie (flexibler Einsatz von Pflegepersonal) in diesen Zeiten eine andere sein kann als in ?normalen? Zeiten. ?Es gilt, beim Datenschutz trotz Corona-Krise Maß und Mitte zu wahren und darauf zu achten, dass Krankenhäuser und Arztpraxen nicht zu datenschutzfreien Zonen werden?, empfiehlt UIMC-Geschäftsführer Dr. Jörn Voßbein. Deshalb sei es immer ratsam einen Datenschutzexperten zu Rate zu ziehen. Schließlich werde bei der Bekämpfung der Pandemie auch auf Fachwissen von Virologen zurückgegriffen.
Die UIMC ist eine gesellschaftergeführte mittelständische Unternehmensberatung mit den Kerngebieten Datenschutz und Informationssicherheit; im Datenschutz gehören wir zu den marktführenden Beraterhäusern. Wir bieten als Vollsortimenter sämtliche Unterstützungsmöglichkeiten der Analyse, Beratung, Umsetzung und Schulung/Sensibilisierung bis hin zum Komplett-Outsourcing des Beauftragten an.
Das Schwesterunternehmen UIMCert ist als sachverständige Prüfstelle für die Norm ISO/IEC 27001 von der DAkkS akkreditiert.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die UIMC ist eine gesellschaftergeführte mittelständische Unternehmensberatung mit den Kerngebieten Datenschutz und Informationssicherheit; im Datenschutz gehören wir zu den marktführenden Beraterhäusern. Wir bieten als Vollsortimenter sämtliche Unterstützungsmöglichkeiten der Analyse, Beratung, Umsetzung und Schulung/Sensibilisierung bis hin zum Komplett-Outsourcing des Beauftragten an.Das Schwesterunternehmen UIMCert ist als sachverständige Prüfstelle für die Norm ISO/IEC 27001 von der DAkkS akkreditiert.
Datum: 15.04.2020 - 08:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1809102
Anzahl Zeichen: 4341
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Wuppertal
Kategorie:
New Media & Software
Diese Pressemitteilung wurde bisher 402 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gesundheitswesen: Datenverarbeitung in Zeiten der Pandemie"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
UIMC Dr. Vossbein GmbH&Co. KG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Das Jahr 2023 geht mit rasenden Schritten zu Ende. Schon ist Weihnachten zum Greifen nahe, die Silvesterparty wird geplant und dann sind wir alle im Schaltjahr 2024 angekommen. Was bleibt vom Jahr 2023? Welche Spuren hinterlässt es? Wie die Geschichtsschreibung über dieses Jahr 2023 urteilen und i
KI:„Wir brauchen ein datenschutzrechtliches Bewusstsein.“ ...
Das Megathema Künstliche Intelligenz ist seit Monaten in den Schlagzeilen. Steigende Aktienkurse bei KI-Unternehmen und Aussagen wie „Im Jahr 2035 wird kein Job mehr ohne KI auskommen“ von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sind Ausdruck des Hypes. Nach der Goldgräberstimmung um das Textverar
Hinweisgeberschutzgesetz ist weder Denunzierungsinstrument noch Grundlage für Stasi 4.0 ...
Seit Anfang Juli dieses Jahres gibt es in Deutschland das „Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)“. In der Öffentlichkeit ist das Thema vielfach unter der Überschrift Whistleblowing bekannt. Das Hinweisgeberschutzgesetz war aufgrund europarechtlicher Vorgaben erforderlich, wird aber sehr kritisch
Weitere Mitteilungen von UIMC Dr. Vossbein GmbH&Co. KG
(Web-Konferenz) Expertenrunde zur Informationssicherheit im Gesundheitswesen ...
Die Firma Adiccon GmbH veranstaltet die Expertenrunde jetzt als Web-Konferenz! Cyber-Security Experten, ISBs und IT-Leiter aus den Krankenhäusern informieren am 29.04. in Online-Vorträgen über Best-Practises rund um die Informationssicherheit und IT-Notfallmanagement im Krankenhaus. Ebenso gibt e
Die Corona-Krise wird die Art wie wir einkaufen und bezahlen für immer verändern ...
Mit 126 Mio. abgewickelten E-Commerce-Transaktionen und einem Wachstum von 137% im Bereich Tokenisierung, erlebte Datatrans 2019 das erfolgreichste Jahr seit Firmengründung. Auch in der Krise sieht sich der Schweizer Marktführer im E-Payment stark aufgestellt. Während einige Branchen einen deutli
Kostenloses On Demand Webinar: Rüsten Sie Ihr Home-Office auf ...
Hier erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Produkten ihr Home-Office oder Büro einfach aber sicher über die Cloud aufrüsten und steuern. Webinar Teil 1 Wenn Sie die BitHawk AG nicht gut kennen, stellt Ihnen Tobias Stöckli (Leiter Key Account) das Unternehmen kurz vor. Sie erhalten Informatio
Einstieg in die Fertigung von Gesichtsmasken ...
Die Onlinedruckerei Onlineprinters, die in Deutschland unter der Marke diedruckerei.de Drucksachen an Unternehmen verkauft, hat einen Teil ihrer Großflächenfertigung am deutschen Produktionsstandort auf die Herstellung von Gesichtsmasken umgestellt. ?Nach allem, was wir aktuell von Experten hören




