COVID-19: Mietzinsreduktion durch gewerbliche Mieter?

COVID-19: Mietzinsreduktion durch gewerbliche Mieter?

ID: 1810073

Mietzinsminderungsrecht von Unternehmern denkbar



(Bildquelle: @pexels.com)(Bildquelle: @pexels.com)

(firmenpresse) - Zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wurde durch die österreichische Regierung im Verordnungsweg der Kundenverkehr in weiten Teilen der Wirtschaft vorläufig untersagt. Diese Einschränkungen treffen vor allem Gastronomie und Tourismus hart, aber auch Dienstleister und Freiberufler. Viele der Betroffenen stellen sich die Frage, ob Sie weiterhin ihre Miete zahlen müssen, auch wenn Sie Ihr Geschäftslokal oder Büro überhaupt nicht nutzen können. Wir bieten anschließend einen Überblick über die Rechtslage.



1. Im Allgemeinen ist der Bestandgeber verpflichtet, das Bestandstück auf eigene Kosten in brauchbarem Zustand zu übergeben und während der Dauer des Bestandverhältnisses auch zu erhalten. Ist das Bestandstück bei der Übergabe derart mangelhaft oder wird es während der Bestandzeit ohne Schuld des Bestandnehmers derart mangelhaft, dass es zu dem bedungenen Gebrauch nicht mehr taugt, ist der Bestandnehmer für die Dauer und in dem Maße der Unbrauchbarkeit von der Entrichtung des Zinses befreit.



2. Diese grundsätzliche Erhaltungspflicht des Bestandgebers wird durch § 1104 ABGB abbedungen. Diese Spezialregelung betrifft den Fall, dass eine Bestandsache "wegen außerordentlicher Zufälle gar nicht gebraucht oder benutzt werden kann". Diesfalls ist der Bestandgeber nicht zur Wiederherstellung verpflichtet (8 Ob 610/90) und er wird dem Bestandnehmer gegenüber auch nicht schadenersatzpflichtig (7 Ob 520/87). Als Ausgleich hierfür wird der Bestandnehmer von seiner Pflicht zur Leistung des Bestandzinses ganz oder teilweise befreit (was sich bereits aus der allgemeinen Regel des § 1096 ABGB ergibt und in § 1104 ABGB wiederholt wird). Ferner hat der Bestandnehmer das Recht, den Bestandvertrag nach § 1117 ABGB aufzulösen.



"Außerordentliche Zufälle" im Sinn von § 1104 ABGB sind Elementarereignisse, die einen größeren Personenkreis treffen und von Menschen nicht beherrschbar sind, sodass für deren Folgen im Allgemeinen von niemandem Ersatz erwartet werden kann (7 Ob 42/63; 7 Ob 520/87; 1 Ob 306/02k). Der Gesetzgeber nennt hierbei Feuer, Krieg oder Seuche, große Überschwemmungen und Wetterschläge, diese Aufzählung ist allerdings nur beispielhaft (7 Ob 520/87; 8 Ob 610/90). Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass auch die aktuelle COVID-19-Pandemie einen außerordentlichen Zufall im Sinn von § 1104 ABGB darstellt.





3. Dies bedeutet im Ergebnis:



- Ein Mieter, der sein Geschäftslokal aufgrund einer behördlich angeordneten Sperre nicht nutzen kann, wird gemäß § 1104 ABGB von der Pflicht zur Leistung des Mietzinses befreit. Ist das Geschäftslokal teilweise nicht nutzbar, teilweise jedoch schon, ist eine verhältnismäßige Mietzinsminderung argumentierbar (1 Ob 306/02k). Abweichendes kann gelten, sofern dem Mieter öffentliche Leistungen wie etwa Förderungen zugute kommen, die (auch) der Stützung von Mietzinsleistung dient.

- Dies gilt sinngemäß für einen Pachtvertrag (und zwar auch einen Unternehmenspachtvertrag; SZ 38/20), der auf ein Jahr oder kürzerer Dauer befristet ist, sofern mehr als die Hälfte des durchschnittlichen Pachtertrages verloren geht. Bei Pachtverhältnissen mit längerer Dauer entfällt das Minderungsrecht, sofern der Pachtgegenstand zumindest teilweise nutzbar ist. Ist er überhaupt nicht mehr nutzbar, steht dem Pächter ein Mietzinsminderungsrecht auf Null zu (§ 1105 ABGB).

- §§ 1104 ABGB f sind allerdings dispositiv: Es ist daher jeweils im konkret vereinbarten Miet- oder Pachtvertrag zu überprüfen, ob nicht eine vom Gesetz abweichende Regelung getroffen wurde.



Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Als auch Immobilienrecht und Mietrecht, Unternehmensrecht, Vertragsrecht und Prozessführung spezialisierte Kanzlei verhelfen wir Ihnen zu Ihrem guten Recht. Auf unserer Website finden Sie außerdem detaillierte weiterführende Informationen zur COVID-19-Pandemie.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schmelz Rechtsanwälte ist eine in Wien und Niederösterreich tätige Rechtsanwaltskanzlei. Der Schwerpunkt der Sozietät liegt in der gerichtlichen und außergerichtlichen zivilrechtlichen Beratung.



PresseKontakt / Agentur:

Schmelz Rechtsanwälte OG
Dorian Schmelz
Martinstraße 58a
3400 Klosterneuburg
office(at)rechtampunkt.at
+43 2243 32 744
https://rechtampunkt.at



drucken  als PDF  Von wegen früher war alles besser - gesellschaftskritische Einsichten Corona Krise
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 20.04.2020 - 08:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1810073
Anzahl Zeichen: 4482

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dorian Schmelz
Stadt:

Klosterneuburg


Telefon: +43 2243 32 744

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 447 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"COVID-19: Mietzinsreduktion durch gewerbliche Mieter?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schmelz Rechtsanwälte OG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Genossenschaft in Österreich: Die unbekannte Rechtsform ...
Wien, 29.5.2026 - Die Genossenschaft zählt zu den traditionsreichsten, zugleich aber oft unterschätzten Rechtsformen in Österreich. Ein aktueller Fachbeitrag beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, Strukturmerkmale und praktischen Einsatzmöglichkeiten der eingetragenen Genossenschaft und ordnet s

Leitfaden zur Unterhaltsberechnung in Österreich ...
ien, 4.5.2026 - Mit einem neuen, praxisnahen Beitrag bietet die Anwaltskanzlei Schmelz Rechtsanwälte eine verständliche Orientierung zur Berechnung von Unterhalt in Österreich. Der Artikel "Unterhalt berechnen in Österreich: einfach erklärt" zeigt Schritt für Schritt, wie sich Unterh

Praxisnaher Leitfaden zur Scheidung in Österreich ...
Wien, 3.4.2027 - Mit einem neuen, praxisnahen Leitfaden unterstützt die Familienrechtskanzlei Schmelz Rechtsanwälte Betroffene bei der rechtlichen Orientierung rund um das Thema Scheidung in Wien. Der Beitrag "Scheidung in Wien: Ablauf, Dauer, Kosten und Tipps " bietet einen klar struktu


Weitere Mitteilungen von Schmelz Rechtsanwälte OG


Von wegen früher war alles besser - gesellschaftskritische Einsichten ...
Menschen verschiedener Generationen sagen hin und wieder - und manche recht oft -, dass früher doch alles besser war. Sie kritisieren die Abhängigkeit der Menschen von Technologie, das Zerfallen von traditionellen Familien und viele andere Dinge. Doch war es früher wirklich besser? Die Notizen de

"neues deutschland": Linke plant Abstimmungüber Bedingungsloses Grundeinkommen ...
Die Mitglieder der Linkspartei sollen im kommenden Jahr darüber abstimmen, ob die Forderung nach einem "emanzipatorischen bedingungslosen Grundeinkommen" ins Parteiprogramm aufgenommen werden soll. Das hat der Linke-Bundesvorstand beschlossen, wie die Zeitung "neues deutschland"

Wirtschaftsminister Altmaier hält Corona-Entscheidungen für vertretbar ...
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat die Entscheidung, die Corona-Beschränkungen nur für wenige Wirtschaftszweige zu lockern, verteidigt. Altmaier sagte der "Saarbrücker Zeitung" (Donnerstag): "Ich verstehe, dass jeder Bereich, der noch Einschränkungen unterliegt, mÃ

Bauernverbandschef warnt vor Schwächen bei der Bekämpfung der Klimakrise ...
Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied hat davor gewarnt, unter dem Druck der Corona-Krise die Bekämpfung der Klimakrise zu vernachlässigen. "Die Klimaveränderungen bleiben ein Topthema. Wir dürfen in unseren Bemühungen, den Klimawandel zu stoppen, nicht nachlassen", sagte Rukwied d


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z