Arbeitszeitgesetz erweitert: für mehr Sicherheit, für mehr nötige Therapien
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Auch wenn die Kontaktsperre verlängert wurde: die teilweise Lockerung sorgt für einen Hauch von Normalisierung. Ein Anlass für viele, ihre persönliche Situation und weiteres Vorgehen zu überdenken. Insbesondere was die eigene Gesundheit – außerhalb der Infektionsgefahr mit dem Coronavirus – betrifft: Was ist nötig, was nicht?
kontaktlose Behandlungen über Video (Telemedizin) ist Ärzten und Ergotherapeuten gestattet(firmenpresse) - Auch wenn die Kontaktsperre verlängert wurde: die teilweise Lockerung sorgt für einen Hauch von Normalisierung. Ein Anlass für viele, ihre persönliche Situation und weiteres Vorgehen zu überdenken. Insbesondere was die eigene Gesundheit – außerhalb der Infektionsgefahr mit dem Coronavirus – betrifft: Was ist nötig, was nicht? Vor dem Ausbruch von SARS CoV-2 hat niemand die Bedeutung einer ergotherapeutischen Intervention angezweifelt. Daran, dass eine solche vom Arzt verordnete Behandlung wichtig für den Gesundungsprozess ist, hat sich nichts geändert. Diese ist zum Wohl des Patienten durchzuführen. Das sieht auch der Gesetzgeber so und hat unter anderem jetzt zusätzlich zu anderen Maßnahmen die Arbeitszeitgesetze entsprechend angepasst und ausgedehnt.
Die Ergotherapie-Praxen in Deutschland kommen ihrer Verpflichtung zu einer ausgeweiteten Versorgung flächendeckend nach. Ebenso flächendeckend: Die Unklarheiten und Zweifel bei Betroffenen. Teils aus Unwissenheit, aber ebenso aus der fortbestehenden Furcht sich zu infizieren, gibt es noch immer Patienten, die ihre Termine in Ergotherapie-Praxen nicht wahrnehmen, die Therapie abbrechen oder keine neuen Behandlungstermine vereinbaren. „Ein klärendes Gespräch mit den behandelnden Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten sollte aber unbedingt erfolgen“, bestärkt Andreas Pfeiffer, Vorsitzender des DVE (Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V.) diejenigen, die mit sich im Zwiespalt sind. Was ist wahrscheinlicher? Das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus oder die Verschlechterung des Gesundheitszustands durch einen Therapieabbruch?
Ergotherapeuten zeichnen sich durch ihr individuelles, auf die Möglichkeiten des jeweiligen Patienten bezogenes Vorgehen aus. „Dieser Grundsatz ist in jeder Hinsicht auch hier maßgeblich“, sagt Pfeiffer. Gemeinsam mit dem Betroffenen wägen Ergotherapeutinnen ab, was im Einzelfall am besten funktioniert. Das kann eine Änderung des Therapiekonzepts oder der Behandlungsform sein. Anstatt die Behandlung in der Praxis vorzunehmen, lässt sich auch über Video auf telemedizinischem Weg vieles erreichen und besprechen. Und last but not least führt insbesondere die durch den Gesetzgeber vorgesehene mögliche Ausdehnung der Arbeitszeiten auf bis zu 12 Stunden täglich an allen Wochentagen, also auch an Sonn- und Feiertagen, zu mehr Kapazitäten, aber auch zu mehr Sicherheit. Mehr Abstand zwischen den einbestellten Patienten bedeutet reduziertes Kontaktrisiko, mehr Zeit für Hygienemaßnahmen oder Zeit zum kräftigen Durchlüften des Behandlungsraums.
Niemand muss in Kauf nehmen, dass sich sein Gesundheitszustand oder seine seelische Verfassung verschlechtern. Das kann schlimmstenfalls irreparable Folgen haben, was die Betroffenen in aller Regel nicht selbst einschätzen können. „Darum ist der Austausch und die professionelle Beratung von Patienten so wichtig, damit diese fundiert entscheiden können, ob und wie sie ihre Therapie fortsetzen“, betont der Verbandsvorsitzende Pfeiffer. Was in der Krise niemand braucht, ist körperlich oder seelisch angeschlagen zu sein. Krisen meistern diejenigen besser, die auf allen Ebenen gestärkt sind.
Weitere Informationen und Ergotherapeuten vor Ort gibt es auf der Homepage des Verbands (dve.info); Aktuelles auch auf facebook und twitter (DVEergotherapie)
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Datum: 21.04.2020 - 10:06 Uhr
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