Dezember 2019: 0,6% mehr Personen erhielten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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51,8 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung erhielten im Dezember 2019 Grundsicherung im Alter. Das heißt, sie hatten die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten. Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren. Für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2019 lag die Altersgrenze bei 65 Jahren und 8 Monaten.
48,2 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung waren im Alter ab 18 Jahren bis unter die Altersgrenze. Sie erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein.
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Datum: 22.04.2020 - 08:00 Uhr
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