BVR: Europäischen Wiederaufbaufonds im Rahmen des europäischen Haushalts schaffen
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Die Finanzierung eines solchen Wiederaufbaufonds dürfe aber nicht durch gemeinschaftlich von den Mitgliedsstaaten begebene Anleihen erfolgen. Martin: "Corona-Bonds wären die Einführung von Euro-Bonds durch die Hintertür. Beim jetzigen Stand der europäischen Integration sind Gemeinschaftsanleihen mit nicht vertretbaren finanziellen Risiken verbunden." Stattdessen sollten die zusätzlichen Ausgaben über den Haushalt der Europäischen Union erfolgen, dessen Volumen für den kommenden mittelfristigen Finanzrahmen von 2021 bis 2027 hierfür erhöht werden solle. Zusätzlich sollte auch eine Mittelaufnahme am Kapitalmarkt ermöglicht werden. Für diese würde jeder Mitgliedsstaat dann entsprechend seines Anteils an der Gemeinschaft haften. Eine Schuldenaufnahme sollte aber nur in begrenztem Umfang ermöglicht werden und mit einem verbindlichen Tilgungsplan verbunden sein.
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Datum: 22.04.2020 - 11:36 Uhr
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