vbw befürwortet betriebliche Corona-Präventionsmaßnahmen - Brossardt: "Empfohlene Schutzstandards müssen zeitlich befristet werden und betrieblichen Gegebenheiten Rechnung tragen"
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Laut vbw ist der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Empfehlung für die betriebliche Umsetzung, es besteht keine unmittelbare Verpflichtung zur Anwendung. "Keinesfalls darf der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard zum Anlass genommen werden, bestehende Regelungen im Arbeitsschutz und in der Mitbestimmung auszuweiten. Wir dürfen die Unternehmen in den wirtschaftlich schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie nicht noch weiter belasten", betont Brossardt.
Die vbw setzt sich für eine Weiterentwicklung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards ein. "Dabei steht die Vereinbarkeit von bestmöglichem Infektionsschutz und angemessener arbeitsorganisatorischer Umsetzbarkeit im Mittelpunkt. Die Corona-Pandemie ist nicht der richtige Zeitpunkt, dauerhafte Änderungen bei der Mitbestimmung oder im Arbeitsschutz zu beschließen. Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard muss daher zeitlich befristet werden", fordert Brossardt.
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Datum: 27.04.2020 - 10:52 Uhr
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