Gartenarbeit in Corona-Zeiten: Lärmschutz ist Pflicht

Gartenarbeit in Corona-Zeiten: Lärmschutz ist Pflicht

ID: 1813145

ARAG Experten geben Gartenbesitzern wertvolle Tipps zur Ruhestörung



(firmenpresse) - Während der Zwangspause durch das Coronavirus verbringen viele Hobby-Botaniker möglichst viel Zeit im eigenen Garten. Aber wo der eine am liebsten von morgens bis abends seinen Rasen trimmt und die Hecke in Form bringt, sieht der andere seine grüne Oase womöglich eher als ruhigen Rückzugsort zum Lesen und Sonnen. Deshalb weisen die ARAG Experten auf die Regeln des Lärmschutzes hin. Wann der Hobbygärtner die Ruhe des Sonnenanbeters mit seinem Rasenmäher oder der Heckenschere stören darf, ist hier genau festgelegt. Und da die Gemüter aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin etwas erhitzt sind, sollte man sich tunlichst daran halten.



Das Regelwerk

Auch wenn nun einige Zungenbrecher folgen: Was erlaubt bzw. nicht erlaubt ist, regelt die bundesweit geltende 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, auch Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung oder 32. BImschV genannt. Sie regelt den Betrieb von Geräten und Maschinen im Freien.



Betriebsverbote

Welche Geräte- und Maschinenarten genau erfasst werden, ergibt sich aus dem Anhang zur Verordnung. Unter anderem sind dort genannt:



- Heckenscheren

- Rasenmäher

- Rasentrimmer/Rasenkantenschneider

- Schredder/Zerkleinerer

- Wasserpumpen, die über Wasser betrieben werden



Diese Geräte dürfen in Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr nicht betrieben werden. Wer seine Hecke oder seinen Rasen dagegen mit reiner Muskelkraft - sprich mit einer Handschere oder einem Handmäher - schneiden möchte, darf das jederzeit tun!



Weitergehende Betriebsverbote

Sie gelten für:



- Freischneider mit Verbrennungsmotor

- Grastrimmer/Graskantenschneider mit Verbrennungsmotor

- motorbetriebene Laubbläser



- motorbetriebene Laubsammler



Diese dürfen an Werktagen auch in der Zeit von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht benutzt werden.



Auf dem Land

Anders sieht es beispielsweise in Dorf- oder Mischgebieten oder auch Gewerbegebieten aus: Für sie gelten die Betriebsverbote der 32. BImschV nicht, das heißt, dort dürfen Rasenmäher und Co. jederzeit betrieben werden. Grenzen sind hier nur die allgemeine Nachtruhe und mögliche Sonderregelungen.



Sonderregelungen in einzelnen Gemeinden

Bevor der Rasenmäher oder die Heckenschere mittags angeworfen werden, sollte geklärt werden, ob die örtliche Gemeinde womöglich strengere Regelungen als die der 32. BImSchV vorsieht. In manchen Gemeinden gibt es nämlich eine Mittagsruhe, in der ebenfalls kein (Maschinen-)Lärm gestattet ist.



Verstöße werden geahndet

Verstöße gegen das Immissionsschutzrecht können übrigens teuer werden: Wer gegen die einschlägigen Vorschriften verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro rechnen!



Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
043 49 - 22 80 26
www.arag.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Ein neuer Stadtteil für Aachen Coronavirus-Pandemie - Coronavirus-Arbeitsschutzstandard für Gebäudereiniger veröffentlicht (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 30.04.2020 - 13:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1813145
Anzahl Zeichen: 3600

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Bau & Immobilien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 533 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gartenarbeit in Corona-Zeiten: Lärmschutz ist Pflicht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG, stimmt das? ...

Im Herbst steigt die Gefahr eines Wildunfalls Stimmt. Mit Beginn der dunkleren Jahreszeit steigt jährlich die Zahl der Autounfälle durch Wildwechsel. Das liegt daran, dass die Tiere verstärkt in der Dämmerung unterwegs sind und diese fällt nun ...

ARAG, stimmt das? ...

Im Herbst steigt die Gefahr eines Wildunfalls Stimmt. Mit Beginn der dunkleren Jahreszeit steigt jährlich die Zahl der Autounfälle durch Wildwechsel. Das liegt daran, dass die Tiere verstärkt in der Dämmerung unterwegs sind und diese fällt nun ...

ARAG, stimmt das? ...

In Deutschland gibt es eine Winterreifenpflicht Stimmt nicht ganz. Hierzulande gilt die sogenannte "situative Winterreifenpflicht" (Paragraf 2 Absatz 3a, Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)). Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneema ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z