EuGH bestätigt Widerrufsmöglichkeit!

EuGH bestätigt Widerrufsmöglichkeit!

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Autokredit widerrufen!



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(firmenpresse) - EuGH bestätigt Widerrufsmöglichkeit!



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Kredite widerrufen - In der Coronakrise liquide bleiben!



EuGH bestätigt Widerrufsmöglichkeit!





Darlehensverträge, Kreditverträge, Immobilienkredite, Immobiliendarlehen, Leasingverträge, Autokredite, Gastwirtschaftsbelieferungsverträge u.a. widerrufen



Der EuGH hat aktuell mit seiner Entscheidung vom 26.03.2020 bestätigt, dass Darlehensverträge auch noch aus 2012 (und natürlich auch danach) weiter widerrufen werde können. Insbesondere sei hier die Widerrufsinformation nicht rechtens.





Sollten Sie daher laufende Verträge über Kredite, Darlehensverträge, Leasingverträge oder in der Gastwirtschaft Verträge haben, die Sie nicht mehr bedienen wollen oder können. Weil Sie neue Konditionen aushandeln wollen? Haben Sie Verträge, die ein Widerrufsrecht beinhalten?



Lassen Sie Ihre Möglichkeiten prüfen!



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Wir unterstützen Verbraucher bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche bezüglich des Abgasskandals - Benzinskandals - Bußgeld u.s.w.



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Walsroder Straße 93
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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 01.05.2020 - 17:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1813391
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Ansprechpartner: B. Gösche
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Kategorie:

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