Auto-Unfall – was tun, wenn es gekracht hat?
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
„Wer in einen Auto-Unfall verwickelt wird, hat nach einem solch extremen Ereignis nicht immer einen klaren Kopf und trifft vielleicht sogar die falschen Entscheidungen“, warnt GVI-Vorstand Jürgen Buck. So sollte man zum Beispiel kurz nach einem Auto-Unfall kein Schuldgeständnis unterschreiben. Wie sieht es aus, wenn man einen Auto-Unfall zu spät beim Versicherer meldet? „Dann kann es passieren, dass man auf seinem Schaden sitzenbleibt und die Vollkaskoversicherung nicht zahlt. Wer einen Unfallschaden an seinem Auto hat und im ersten Anschein nicht Schuld ist, sollte vorsorglich immer auch seinen eigenen Kfz-Versicherer informieren“, erklärt Jürgen Buck.
Weitere Informationen zum Thema Auto-Unfall (z.B. Regeln nach Wildunfall, Videos, Schutz über Kfz-Versicherung nach Wildunfall) stehen kostenlos unter www.geldundverbraucher.de Rubrik „Gratis“, „Auto-Unfall – was tun“ und „Kfz und Wildunfall“ zur Verfügung.
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Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 05.05.2020 - 11:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1813926
Anzahl Zeichen: 1608
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-913320
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 05.05.2020
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