Auto-Unfall – was tun, wenn es gekracht hat?
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
„Wer in einen Auto-Unfall verwickelt wird, hat nach einem solch extremen Ereignis nicht immer einen klaren Kopf und trifft vielleicht sogar die falschen Entscheidungen“, warnt GVI-Vorstand Jürgen Buck. So sollte man zum Beispiel kurz nach einem Auto-Unfall kein Schuldgeständnis unterschreiben. Wie sieht es aus, wenn man einen Auto-Unfall zu spät beim Versicherer meldet? „Dann kann es passieren, dass man auf seinem Schaden sitzenbleibt und die Vollkaskoversicherung nicht zahlt. Wer einen Unfallschaden an seinem Auto hat und im ersten Anschein nicht Schuld ist, sollte vorsorglich immer auch seinen eigenen Kfz-Versicherer informieren“, erklärt Jürgen Buck.
Weitere Informationen zum Thema Auto-Unfall (z.B. Regeln nach Wildunfall, Videos, Schutz über Kfz-Versicherung nach Wildunfall) stehen kostenlos unter www.geldundverbraucher.de Rubrik „Gratis“, „Auto-Unfall – was tun“ und „Kfz und Wildunfall“ zur Verfügung.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info(at)geldundverbraucher.de
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 05.05.2020 - 11:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1813926
Anzahl Zeichen: 1608
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-913320
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 05.05.2020
Diese Pressemitteilung wurde bisher 758 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Auto-Unfall – was tun, wenn es gekracht hat? "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
26.06.2025. In den ersten Bundesländern beginnen am Wochenende die Sommerferien. Wer mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich unbedingt mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes auskennen. Immer wieder gibt es nämlich Ärger bei Polizeikontrollen, wenn der alte graue oder
Eine Geldanlage für Kinder – Aufbau eines Rücklagenkontos meist sinnvoll ...
31.08.2023. Nach Geburt, Schul- oder zu Ausbildungsbeginn eines Kindes beschäftigen sich viele Eltern oder Großeltern gerne mit dem Thema Vermögensaufbau für die Kinder (z.B. Aufbau von Rücklagen für Studium, Ausbildung, Altersvorsorge, etc.) und suchen vernünftige Lösungen. Die Verbrauchero
Trotz derzeitigem Börsenhoch sollten die Anleger auf Risikotoleranz achten ...
29.08.2023. Nach den seit Jahresbeginn gestiegenen Kursen an den Börsen herrscht bei vielen Anlegern Optimismus. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) empfiehlt dem Anleger dennoch nicht blind Aktien zu kaufen, sondern beim Kauf immer seine Risikotoleranz und seine Risikotragf
Weitere Mitteilungen von GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Abgasskandal: EuGH-Generalanwältin bringt auch Daimler in Bedrängnis ...
München, 05.05.2020. Abschalteinrichtungen, die die Wirkungen von Emissionskontrollsystem verringern, verstoßen gegen europäisches Recht und sind unzulässig. Generalanwältin Eleanor Sharpston hat in ihrem Schlussantrag deutliche Worte im Abgasskandal gefunden. Sollte der EuGH in dem Verfahren z
EuGH-Generalanwältin im Abgasskandal – Abschalteinrichtungen sind unzulässig ...
München, 04.05.2020. Abschalteinrichtungen, die dazu führen, dass die Grenzwerte beim Emissionsausstoß überschritten werden, sind unzulässig. Das stellte EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrem Schlussantrag am 30. April unmissverständlich klar. Folgen die Richter am EuGH in dem Verfa
Petition an Bundesrat und Bundestag: Führerschein-Falle der StVO-Novelle rückgängig machen ...
Der Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. übt harte Kritik an der Anhebung der Strafen für Geschwindigkeitsverstöße, die mit der StVO-Novelle am 28. April 2020 in Kraft getreten sind. Bei Verstößen gegen die neue Straßenverkehrsordnung drohen dann teils völlig überzogene Strafen und Bußg
Dem Fahrraddiebstahl durch ein gutes Fahrradschloss vorbeugen und Versicherungsschutz prüfen ...
29.05.2020. Jetzt locken die Sonnenstrahlen die Radler wieder vermehrt auf die Straßen. Aber nicht nur die, sondern auch die Fahrraddiebe nutzen die Gunst der Stunde. Teure Fahrräder, vor allem E-Bikes, stellen eine große Verlockung für Fahrraddiebe dar - trotz Fahrradschloss. Schutz vor einem F




