RTLZWEI: Erfolgreiche Prime Time mit einer neuen Folge "Hartz und herzlich" (FOTO)
ID: 1814248

(ots) -
- "Hartz und herzlich" mit 7,3 % MA in der klassischen Zielgruppe (14-49 Jahre) - Eine neue Folge aus Bergheim mit 9,1 % MA in der jungen Zielgruppe (14-29 Jahre) - "Armes Deutschland" im Anschluss erfolgreich mit 9,8 % (14-29) und 6,7 % (14-49)
Zur besten Sendezeit erreichte "Hartz und herzlich" mit einer neuen Folge aus Bergheim starke Quoten: Die Sozialreportage erzielte 7,3 % MA in der werberelevanten Zielgruppe der 14-49-Jährigen. Auch beim jungen Publikum (14-29 Jahre) kam das Format mit 9,1 % MA gut an. Bis zu 1,32 Mio. Zuschauer gesamt verfolgten die Schicksalsgeschichte von Ricky und seiner 17 Jahre älteren Verlobten Ines.
Im Anschluss steigerte sich "Armes Deutschland - Stempeln oder abrackern" in der jungen Zielgruppe der 14-29-Jährigen auf 9,8 % MA, während das RTLZWEI-Format in der werberelevanten Zielgruppe der 14-49-Jährigen 6,7 % verzeichnete. Bis zu 1,12 Mio. Zuschauer gesamt interessierten sich für Svens Lebensumstände auf Mallorca.
Daten © AGF in Zusammenarbeit mit GfK; VideoScope, Marktstandard TV, 05.05.2020, vorläufig gewichtet. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Daten auf die 14-bis 49-Jährigen.
Pressekontakt:
RTLZWEI
Programmkommunikation
089 - 64185 0
kommunikation@rtl2.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/6605/4589554
OTS: RTLZWEI
Original-Content von: RTLZWEI, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.05.2020 - 09:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1814248
Anzahl Zeichen: 1527
Kontakt-Informationen:
Stadt:
München
Kategorie:
Fernsehen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 374 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"RTLZWEI: Erfolgreiche Prime Time mit einer neuen Folge "Hartz und herzlich" (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
RTLZWEI (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).