Autokinos in Bayern nun möglich: BLM unterstützt schnelles und einfaches Verfahren / Übertragung

Autokinos in Bayern nun möglich: BLM unterstützt schnelles und einfaches Verfahren / Übertragung des Filmtons ins Autoradio ist medienrechtlich nur anzeigenpflichtig (PM 17 20)

ID: 1815107
(ots) - Autokinos erleben in Corona-Zeiten eine Renaissance. Ab kommenden Montag, 11. Mai 2020, haben auch in Bayern Autokinos die Möglichkeit, mit einer Sondergenehmigung von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, Filme zu zeigen oder gegebenenfalls Gottesdienste und Konzerte zu veranstalten (vgl. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-240/) ).

Die bloße Übertragung des Filmtons auf einer UKW-Frequenz in die Autoradios der Besucherinnen und Besucher ist medienrechtlich unbedenklich und muss lediglich vor der Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) angezeigt werden. Mehr als 50 Anzeigen dazu hat die BLM in den letzten Wochen bereits erhalten und diese zügig und ohne Erhebung von Kosten bearbeitet, damit es umgehend losgehen kann, sobald die Voraussetzungen im Rahmen des Infektionsschutzes vorliegen (vgl. Informationen zum Verfahren auf unserer Website (https://www.blm.de/infothek/aktuell/autokinos-waehrend-der-corona-.cfm) ).

Wichtig ist die Unterscheidung zum Veranstaltungsrundfunk: Wenn es sich z.B. um ein Konzert oder ein Kirchenfest auf dem Autokino-Gelände handelt, das moderiert, live übertragen oder mit einem eigenen Radioprogramm begleitet werden soll, muss dafür bei der Landeszentrale eine medienrechtliche Genehmigung beantragt werden. Sie gilt nur für die Dauer der Veranstaltung und die Besucher des Veranstaltungsgeländes. Mehr Informationen zu den Kriterien für Veranstaltungsrundfunk gibt es im Blog blmplus. (https://blmplus.de/was-ist-eigentlich-veranstaltungsrundfunk/)

Pressekontakt:

Bettina Pregel
stv. Pressesprecherin
Tel.: 089 63808-318
bettina.pregel@blm.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/62483/4592553
OTS: BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien

Original-Content von: BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien, übermittelt durch news aktuell


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Besser peilen! LG Stuttgart im Abgasskandal: Daimler muss erneut neben Schadensersatz auch Deliktszinsen zahlen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.05.2020 - 15:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1815107
Anzahl Zeichen: 2044

Kontakt-Informationen:
Stadt:

München



Kategorie:

Auto & Verkehr



Diese Pressemitteilung wurde bisher 747 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Autokinos in Bayern nun möglich: BLM unterstützt schnelles und einfaches Verfahren / Übertragung des Filmtons ins Autoradio ist medienrechtlich nur anzeigenpflichtig (PM 17 20)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BLM Bayerische Landeszentrale f (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von BLM Bayerische Landeszentrale f


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z