HU: Gasbetriebene Fahrzeuge vor der Prüfung auftanken / TÜV Rheinland: Prüfkriterien bei Benzinern, E- oder Hybrid-Fahrzeugen nahezu gleich / Mehrkosten für Halter von gasbetriebenen Autos
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Gesonderte Gasprüfung
Da flüssig- oder erdgasangetriebene Fahrzeuge sowohl einen Gas- als auch einen Benzintank besitzen, aber beides in einem Motor verbrannt wird, zählen sie nicht als Hybrid. In diese Klasse gehören ausschließlich Modelle, die über zwei Kraftstoffspeicher und zwei Motoren beziehungsweise Antriebsstränge verfügen. Da die Gasanlagen bei der HU gesondert vor allem auf Dichtigkeit untersucht werden, entstehen für die Halter Mehrkosten von 26,10 Euro pro Termin. Der Experte gibt einen weiteren wichtigen Hinweis: "Wir mussten schon Besitzer zurückschicken, da sie praktisch mit leerem Gastank zu uns gekommen sind. Um die Gasprüfung durchführen zu können, muss der Tank mindestens halbvoll sein."
Langsame Entwicklung
Der Anteil der alternativ betriebenen Fahrzeuge ist nach wie vor gering. "Am häufigsten haben wir es mit Hybriden zu tun", so Rechtien und spiegelt mit dieser Beobachtung die offiziellen Zahlen wider. Laut Kraftfahrt-Bundesamt sind rund 1,1 Prozent der 65,8 Millionen in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge Hybride. Gasbetriebene Fahrzeuge haben einen Marktanteil von knapp einem Prozent, E-Fahrzeuge trotz steigender Verkaufszahlen von 0,3 Prozent. Mit insgesamt rund 500 Pkw ist der Anteil der wasserstoffbetriebenen Fahrzeuge verschwindend gering.
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Datum: 12.05.2020 - 10:00 Uhr
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