Mit Einschränkungen möglich: Umzug in Corona-Zeiten
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Quarantäne stoppt den Umzug
"Am wichtigsten ist, dass die umziehenden Personen nicht unter Quarantäne stehen", sagt Ingo Schumacher, Leiter Schaden Verkehrshaftung bei der R+V Versicherung. "Denn wer unter Quarantäne steht, darf die Wohnung nicht verlassen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Gesundheitsamt sein Okay gibt." Gibt es keine Genehmigung, kann der Umzug unter Umständen verschoben werden - auch wenn alles vertraglich festgelegt ist.
Schutzmaßnahmen für Helfer
Wer sparen muss, organisiert den Umzug meist in Eigenregie - und baut dabei auf die Hilfe von Freunden und der Familie. Doch nach wie vor gelten Kontaktbeschränkungen und Regeln zum Mindestabstand. Professionelle Umzugsunternehmen können das berücksichtigen - für den Bekanntenkreis gilt das nicht unbedingt. Dennoch ist es inzwischen erlaubt, einen kleinen Kreis privater Helfer einzubeziehen. "Wichtig ist, dass alle die Abstandsregeln einhalten und einen Mundschutz tragen", so R+V-Experte Schumacher. Jeder Umzugshelfer sollte während des gesamten Umzugs die Möglichkeit haben, sich die Hände zu waschen. Hilfreich ist es auch, alle Gegenstände im Vorfeld gut zu reinigen. Wer vorher überlegt, wo die Möbelstücke und Kisten in der neuen Wohnung stehen sollen, kann außerdem Kontakte auf ein Minimum reduzieren.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Da sich die Regelungen immer wieder ändern und auch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sind, sollten sich Umziehende vorab umfassend informieren - auch noch einmal kurz vor dem Umzug. - Wer einen Umzug mit einer Spedition plant, sollte sich frühzeitig darum kümmern - die Unternehmen sind im Moment vielfach stark ausgelastet. - Umzüge ins Ausland sind von den Regelungen des Ziellandes abhängig. Einreiseverbote können derzeit einen Umzug unter Umständen unmöglich machen.
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Datum: 14.05.2020 - 11:45 Uhr
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