Annelie Buntenbach als Vorsitzende des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund ausgeschieden
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Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstands, bedankte sich anlässlich der heutigen Bundesvorstandssitzung bei Buntenbach für die vertrauensvolle Zusammenarbeit: "Annelie Buntenbach war über viele Jahre hinweg eine verlässliche, konstruktive und konsensorientierte Partnerin in der Selbstverwaltung, die sich mit viel Gespür und Weitblick für die Interessen der Versicherten eingesetzt hat. Immer hat sie im Blick behalten und dafür geworben, dass es in der Selbstverwaltung nur gemeinsam voran gehen kann. Mit ihrer Kompetenz und ihrem Engagement hat sie sich eine hohe Anerkennung in Fragen der Sozial- und Alterssicherungspolitik erworben."
Jens Dirk Wohlfeil, alternierender Vorsitzender der Bundesvertreterversammlung, würdigte Buntenbach als aktive Gestalterin in der gesetzlichen Rentenversicherung: "Sie hat die Verantwortung nie gescheut und sich mit Sachverstand und diplomatischem Geschick für Veränderungen eingesetzt. Dabei lag ihr eine solidarische Sozialversicherung und der Fortbestand der umlagefinanzierten Rente stets am Herzen."
Buntenbach war seit 2006 alternierende Vorsitzende des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund. Daneben war sie Vorsitzende des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit und stellvertretende Vorsitzende des Sozialbeirats der Bundesregierung. In ihrem Hauptamt als geschäftsführendes Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes verantwortete Buntenbach unter anderem die Themenbereiche Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Von 1994 bis 2002 war Buntenbach Mitglied des Deutschen Bundestags.
Über die Nachfolge Buntenbachs entscheidet der Bundesvorstand im August 2020 in Berlin.
Der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund nimmt Aufgaben wahr, die alle 16 Rentenversicherungsträger in Deutschland betreffen. Er vertritt unter anderem die Interessen der Deutschen Rentenversicherung gegenüber der Politik und klärt grundsätzliche Rechtsfragen, um eine einheitliche Rechtsanwendung bei allen Rentenversicherungsträgern sicherzustellen.
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Datum: 14.05.2020 - 13:30 Uhr
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