BdP informiert: Tracing App - Der Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner (BdP) fordert Datensparsamkeit sowie den Schutz digitaler Patienten-Arzt-Beziehung
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Die Gesundheitsdaten gehören dem Patienten! Hochsensible Gesundheitsdaten gehören in die geschützte sowie vertrauensvolle persönliche Patienten-Arzt-Beziehung. Sie dürfen keinesfalls leichtfertig, unumkehrbar und schwer kontrollierbar mit einem App-Click an Behörden, Wirtschaftsbetriebe oder Krankenkassen weitergeleitet werden.
Der BdP fordert, dass gesundheitsbezogene Daten in jeglicher Form, die mit Gesundheits-Apps erhoben werden, ausschließlich innerhalb einer hochsicheren elektronischen Patientenakte gespeichert werden. Auf diese Akte dürfen nur die Patienten selbst und die von ihnen individuell und jederzeit widerruflich autorisierten Ärzte/Gesundheitsversorger zugreifen. Der BdP lehnt die direkte und diffuse Speicherung von zurückverfolgbaren, gesundheitsbezogenen Daten auf Servern von Wirtschaftsbetrieben, Behörden oder Krankenkassen ab. Es sollte keine Vermischung des Kontakt-Tracings mit Gesundheitsdaten erfolgen!
Der Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner e.V. (BdP):
Der Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner (BdP) ist ein Zusammenschluss von Fachärzten mit Schwerpunkt Pneumologie in Klinik und Praxis. Dem BdP gehört auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Pädiatrische Pneumologie e.V. an.
Zu den Zielen des BdP gehört die Gestaltung von politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zur Sicherung der hohen Behandlungsqualität in der Pneumologie. Außerdem fördert der BdP die Qualifizierung seiner Mitglieder durch Fortbildungsveranstaltungen. Der BdP betreibt eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung über die Krankheitsbilder der Atemwege. Weitere Informationen zum BdP unter http://www.pneumologenverband.de .
Pressekontakt:
Michaela Wilde
Pressereferentin BdP
Fon 07321/94691-18
m.wilde@med-info-gmbh.de
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OTS: Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner
(BdP)
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Datum: 15.05.2020 - 09:49 Uhr
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Gesundheitswesen - Medizin
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