Befristete Verlängerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld - Weiterbewilligung erfolgt automatisch // BA-Presseinfo Nr. 29
ID: 1816717
Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes wird mit Inkrafttreten des Gesetzes um drei weitere Monate verlängert. Dies betrifft Personen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und 31. Dezember 2020 auslaufen würde.
Weiterbewilligung erfolgt automatisch
Das Arbeitslosengeld wird für die Personen, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, automatisch verlängert. Sie müssen von sich aus nichts weiter veranlassen. Falls Sie nach dem neuen Gesetz weiter Anspruch haben, erhalten Sie ein Weiterbewilligungsschreiben. Sie müssen sich nicht noch einmal bei der Agentur für Arbeit melden. Auch derjenige, dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ab dem 1. Mai 2020 ausgelaufen ist und deshalb zwischenzeitlich beim Jobcenter Leistungen beantragt hat oder bereits Leistungen nach dem SGB II bezieht, muss nicht aktiv werden: Jobcenter und Arbeitsagentur verrechnen die Leistungen miteinander.
Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.
Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/6776/4597820
OTS: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.05.2020 - 10:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1816717
Anzahl Zeichen: 1724
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Nürnberg
Kategorie:
Arbeit
Diese Pressemitteilung wurde bisher 389 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Befristete Verlängerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld - Weiterbewilligung erfolgt automatisch // BA-Presseinfo Nr. 29"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesagentur f (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).