Kostenlose Corona-Rechtsberatungs-Hotline deröffentlichen Versicherer noch bis 29. Mai
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Der Service der Corona-Rechtsberatungs-Hotline und der anwaltliche Rat zu allen Fragen rund um die rechtlichen Auswirkungen des Coronavirus ist kostenfrei und kann von allen in Deutschland lebenden Privatpersonen in Anspruch genommen werden. Im Fokus stehen insbesondere arbeitsrechtliche Fragen sowie Fragen zu laufenden Verpflichtungen wie Mietzahlungen, KiTa-Gebühren oder Kreditverpflichtungen. Aber auch Unsicherheiten in Bezug auf Kontaktverbote, Quarantänemaßnahmen und Krankschreibungen bewegen viele Menschen.
Über 250 Kanzleien in ganz Deutschland an Aktion beteiligt
Beraten werden die Anrufer bundesweit von unabhängigen, niedergelassenen Rechtsanwälten aus rund 250 Partnerkanzleien des Netzwerks der ÖRAG-Tochter D.R.S. Deutsche Rechtsanwalts Service. Voraussetzung für die telefonische Erstberatung ist lediglich, dass diese ohne Hinzuziehung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist. Die Anrufer gehen keinerlei Verpflichtungen ein, wenn sie die telefonische Erstberatung in Anspruch nehmen. Erteilt der Anrufer dem Anwalt im Anschluss an die telefonische Erstberatung jedoch ein Mandat für die Durchsetzung seiner Interessen, muss er die dafür entstehenden Kosten selbst tragen.
Im Verband öffentlicher Versicherer haben sich die regional tätigen, öffentlichen Versicherer Deutschlands überregional organisiert. Dem Verband gehören 10 Erstversicherergruppen mit rund 40 Einzelunternehmen an. Gemeinsam erreichen die öffentlichen Versicherer mit mehr 22 Milliarden Euro Prämienvolumen einen Marktanteil von mehr als 10 Prozent am deutschen Versicherungsmarkt, sind damit die zweitgrößte Versicherungsgruppe in Deutschland und haben mit jedem dritten Bundesbürger eine Geschäftsbeziehung.
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Verband öffentlicher Versicherer e. V.
Andreas Meinhardt
Tel. 0211. 4554-377
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Datum: 22.05.2020 - 15:46 Uhr
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