Zurück zur Stechuhr oder Fortschritt-
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Ein Jahr nach dem EuGH-Urteil räumt der Zeit-Experte und Unternehmer Dieter Kutschus mit Vorurteilen auf, die sich hartnäckig halten
Ein Jahr später zieht der Zeitexperte Dieter Kutschus, Geschäftsführer der DIGI-ZEITERFASSUNG GmbH aus Filderstadt, eine Bilanz: ?Wir befassen uns seit 1994 mit Zeiterfassungssystemen für KMUs. In unserer Unternehmensphilosophie ist es ein Selbstverständnis zu schauen, wo die Zeit der Mitarbeitenden hingeht?, erläutert er. ?In der heutigen Arbeitswelt, in der Burnout zur Volkskrankheit geworden ist und sich die Anzahl der Überstunden auf Rekordniveau befindet, kann man das Urteil des EuGHs durchaus als weitsichtige Maßnahme zum Schutz der Arbeitnehmer betrachten?, betont der Unternehmer.
?Viele sorgen sich, das Urteil greift elementar in die Rechte des flexiblen Arbeitens ein. Das ist so nicht richtig. Wie lange Arbeitnehmer arbeiten dürfen, ist längst im Arbeitszeitgesetz festgelegt?, erläutert Dieter Kutschus. Neu sei nur, dass die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden jetzt genau dokumentiert werden müssen. Hier hatten Arbeitgeber und ihre Mitarbeitenden bisher flexiblere Möglichkeiten, wie beispielsweise die Vertrauensarbeitszeit.?
Vertrauensarbeitszeit besteht weiter
Gleichzeitig weist der Experte darauf hin: ?Die Vertrauensarbeitszeit wird damit nicht beerdigt, stattdessen gilt nun eine Dokumentationspflicht, zu welchen Zeiten die Arbeitnehmer gearbeitet haben.?
Wie das konkret auszusehen hat, wird die Zukunft zeigen. Denn obgleich das EuGH-Urteil zu Arbeitszeiterfassung sich nun zum ersten Mal jährt, hat Deutschland noch keinen konkreten Gesetzesentwurf. Dieter Kutschus vermutet, das kann noch etwas dauern, obgleich im Februar die Medien titelten, in Deutschland bewege sich hier etwas. ?Man darf nicht vergessen, dass das EuGH-Urteil lediglich die Basis schafft, damit alle Staaten nationale Regeln aufstellen. Gleichzeitig müssen Sonderregelungen geschaffen werden, so beispielsweise bei Ärzten und damit die Möglichkeit bieten, die Arbeitszeiten systematisch zu erfassen.
Zeit im Blick bedeutet aktive Fürsorgepflicht
Dieter Kutschus warnt: ?Halten sich Unternehmen nicht an diese Vorschriften, ist mit Strafen zu rechnen ? vergleichbar mit Verstößen gegen die neuen Datenschutz-Regularien der DSGVO. Daher sollten Unternehmen bereits heute das Thema Arbeitszeiterfassung auf ihre Agenda setzen, um für den Tag X auch technisch gerüstet zu sein.
Dieter Kutschus ist überzeugt: ?Arbeitnehmende profitieren von dem Urteil. Ihre erbrachten Stunden sind transparent, sie und auch die Vorgesetzten haben einen Überblick. So kann frühzeitig bei Prozessen und/oder zu wenig Manpower nachjustiert werden. Das Unternehmen kommt somit auch der Fürsorgepflicht für seine Mitarbeitenden in angemessener Weise nach.?
Mehr Mobilität und Flexibilität schafft Attraktivität
Gleichzeitig weiß der Unternehmer aus eigener Erfahrung und aus den Rückmeldungen, die er seit über zwei Jahrzehnten von seinen Kunden bekommt: ?Ein gutes System zur Zeiterfassung sorgt für mehr Mobilität und Flexibilität in starren Strukturen. So können veraltete Modelle aufbrechen und Arbeitgeber attraktiver werden, wenn diese mehr Flexibilität, Homeoffice Zeiten etc. ihren Mitarbeitenden anbieten.?
Kutschus unterstreicht: ?Neue Arbeitszeitmodelle oder flexible Arbeitszeiten und -orte, die daraus resultieren, sind nur einige Beispiele.? Zusätzlich dürfe man nicht aus den Augen verlieren, dass wir heute einen Arbeitnehmermarkt bedienen, der gewisse Ansprüche an Unternehmen stellt. Moderne HR-Tools könnten die Motivation und die Mitarbeiterbindung fördern, die sich Arbeitnehmer wünschen.
Infokasten
Dem EuGH Urteil zur Zeiterfassung ist ein Rechtsstreit zwischen der größten spanischen Gewerkschaftsdachverbandes CCOO und der spanischen Niederlassung der Deutschen Bank vorausgegangen.
Streitgegenstand war die Einführung einer generellen Arbeitszeiterfassung. Diese ist im spanischen Recht nicht vorgesehen. Daher legte der Nationale Gerichtshof Spaniens den Fall dem EuGH vor mit der Frage, ob sich aus EU-Recht ein anderes Recht ergebe.
Der EuGH hat dann entschieden, dass Arbeitnehmern aus der Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 der EU-Grundrechtecharta (GRCh) ein ?Grundrecht auf Arbeitszeiterfassung? zusteht.
Zur Person
Dieter Kutschus gründete gemeinsam mit Jochen Briem die DIGI-ZEITERFASSUNG GmbH 1994. Die Firmenzentrale ist in Filderstadt-Bonlanden. Das Unternehmen bietet modulare Lösungen zur mobilen und zentralen Zeiterfassung über verschiedene Tools, Apps und Programme für KMUs aus der Baubranche, dem Handwerk, Dienstleistungssektor und Industrie.
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Datum: 27.05.2020 - 11:44 Uhr
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