Hausaufgaben gemacht / Wie sich ADTV-Tanzschulen auf den Neustart vorbereitet haben - doch nicht alle Bundesländer lassen Tanzen wieder zu
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Zudem wurden im ADTV schon recht früh Überlegungen angestellt und Konzepte erarbeitet, wie man bei einer Wiedereröffnung mögliche Auflagen umsetzen könnte, um den Tanzschulbetrieb verordnungskonform aufnehmen zu können. Dazu zählt u.a. eine zertifizierte Schulung in Hygienefragen, die bereits von mehr als 2500 Inhabern und Mitarbeitenden aus 450 Tanzschulen bundesweit absolviert worden ist. Weitere Seminare dieser Art folgen.
Trotz dieser umfangreichen Maßnahmenpakete, die nicht nur Hygienekonzepte, sondern beispielsweise auch Markierung von Abstandsflächen, Einbahnweg-Regelungen, Personenzahlbegrenzung oder das gestaffelte "Anfahren" von Kursen nach Risikogruppen beinhalten, werden Tanzschulen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich behandelt. "Dies liegt an einem uneinheitlichen Verständnis darüber, was die Branche anbietet und macht", sagt Christoph Möller, Präsident des dem ADTV verwandten Tanzschulunternehmerverbandes "Swinging World e.V".
Bei den Tanzlehrenden des ADTV trifft es daher auf völliges Unverständnis, dass in einigen Bundesländern Tanzschulen bei Tanzsportclubs, Indoorsport oder Fitnessstudios einsortiert werden, während sich Tanzschulbetriebe in anderen Bundesländern sogar unter "Tanzlustbarkeiten" oder gar Bordellen wiederfinden. In diesen Bundesländern helfen dann auch die ausgeklügeltsten Wiedereröffnungskonzepte nichts - Tanzen ist weiterhin schlicht untersagt. Christoph Möller: "Dabei sind ADTV-Tanzschulen - und so sehen wird uns auch selbst - schon seit vielen Jahren von den meisten Landeskultusministerien als außerschulische Bildungs- sowie Kulturträger anerkannt! Dass Tanzen zudem der Volksgesundheit dient, ist durch wissenschaftliche Studien inzwischen mehrfach bewiesen."
Trotz der föderalen Strukturen ist aus Sicht von ADTV und Swinging World die unterschiedliche Behandlung nicht nachvollziehbar. Denn schließlich kann Tanzen mit Mund-Nase-Schutz, Abstandsregelung und Personenzahlbegrenzung in Bayern oder im Saarland nicht infektiöser sein, als in NRW oder Schleswig-Holstein, wo die Tanzschulen inzwischen wieder öffnen durften.
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Datum: 27.05.2020 - 12:37 Uhr
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