Corona-Pandemie / Kinder müssen bei der Entwicklung staatlicher Maßnahmen gehört werden / Internationaler Kindertag am 1. Juni 2020
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"Das Recht auf Gesundheit, gemäß der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, ist ein ganzheitliches Konzept. Es definiert Gesundheit nicht nur als Abwesenheit von Krankheit und schließt auch andere für Kinder relevante Aspekte mit ein. Dazu zählen unter anderem auch Spiel und Freizeit sowie Kontakte zu anderen Kindern. Dieser ganzheitliche Ansatz darf bei den aktuellen Diskussionen um den Schutz der Gesundheit von Kindern nicht übersehen werden. Es ist gut, dass Bund und Länder jetzt stärker Kinder in den Blick nehmen. Sie sollten ihr Handeln aber systematisch an den Rechten von Kindern ausrichten und Kinder bei ihren Entscheidungen anhören", so Kittel weiter.
Über 13 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland von der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen betroffen.
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. 196 Staaten haben die Konvention bisher ratifiziert, darunter auch Deutschland.
WEITERE INFORMATIONEN
Stellungnahme (2020): Kinderrechte in Zeiten der Corona-Pandemie. Kinderrechtsbasierte Maßnahmen stützen und schützen Kinder und Jugendliche in Krisenzeiten. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte.
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Datum: 29.05.2020 - 12:42 Uhr
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