TÜV Rheinland: Sicherer Betrieb im Unternehmen möglich / Egal ob Neustart oder weitere Optimierung

TÜV Rheinland: Sicherer Betrieb im Unternehmen möglich / Egal ob Neustart oder weitere Optimierung: Betrieb auf Basis der neuen Vorgaben des Bundesarbeitsministeriums sicher gestalten

ID: 1820218
(ots) - Immer mehr Betriebe und Einrichtungen öffnen wieder oder kehren zurück in den Präsenzbetrieb. Das gilt auch für kulturelle und Freizeiteinrichtungen, Hotels und oder Gaststätten. Alle haben dabei die gleiche Herausforderung: Um einen sicheren Betrieb zu gewährleiten, müssen sie neue Vorgaben im Gesundheitsschutz für Kundschaft ebenso wie für Mitarbeitende umsetzen. Dabei sind teilweise einschneidende Änderungen unvermeidlich. Beispiel Maskenpflicht und Abstandsregeln beim Einkauf: 53 Prozent der Menschen in Deutschland fühlen sich beim Einkaufen durch die Einschränkungen unwohl oder eher unwohl. Das ist das Ergebnis einer aktuellen repräsentativen Befragung des Berliner Meinungsforschungsinstituts Civey mit über 5.000 Teilnehmenden vom Mai 2020. Trotzdem: Die neuen Regelungen sind erforderlich, um den Betrieb überhaupt möglich zu machen.

Ähnliche Erfordernisse sind in allen Branchen jetzt zu berücksichtigen. Die Auditorenteams von TÜV Rheinland unterstützen in dieser Situation: Sie bieten für alle Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen, die den geregelten Betrieb in neuer Form aufnehmen oder weiter optimieren wollen, detaillierte Analysen und Audits zu notwendigen Maßnahmen an. Wie müssen die Sicherheitsabstände an Arbeitsplätzen gestaltet werden? Dabei werden alle technischen, organisatorischen und personenbezogenen Bereiche, die ein Unternehmen nun erfüllen muss, berücksichtigt und analysiert.

Audits berücksichtigen alle wesentlichen Standards und aktuellen Empfehlungen

Die Audits werden auf Basis zahlreicher Vorgaben und Empfehlungen durchgeführt: Sie berücksichtigen den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums in Ergänzung mit Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, der Weltgesundheitsorganisation, der gesetzlichen Unfallversicherungen sowie von Branchen und Wirtschaftsverbänden. Wichtig: Arbeitgeber sind verpflichtet, für ihr Unternehmen geeignete Maßnahmen festzulegen, umzusetzen und die Kontrolle zu überwachen. Dabei sind die jeweiligen Lösungen so individuell wie die Unternehmen. Deshalb entwickelt TÜV Rheinland auch spezielle Anforderungskataloge für verschiedene Branchen, unter anderem bereits für produzierendes Gewerbe, Hotel- und Gastronomiebetriebe sowie Spielstätten.



Die Ergebnisse der Audits, Analysen und Interviews von TÜV Rheinland fließen in eine umfassende Dokumentation, auf deren Basis der Betrieb neu gestartet oder weiter optimiert werden kann - um den notwendigen Gesundheitsschutz bestmöglich zu gestalten und gleichzeitig trotzdem beispielsweise Kundenerwartungen gerecht zu werden.

Informationen zu den Audits und Kontaktmöglichkeit unter www.tuv.com/backtobusiness (https://go.tuv.com/backtobusiness?wt_mc=Press.Press- Release.no-interface.DE20_S02_RST.textlink.PR2LP&cpid=DE20_S02_RST01_PR)

Pressekontakt:

Ihre Ansprechpartnerin für redaktionelle Fragen:
Antje Golbach, Presse, Tel.: 0221/806-4465
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und Videos erhalten
Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im Internet: presse.tuv.com un
d http://www.twitter.com/tuvcom_presse

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/31385/4611432
OTS: TÜV Rheinland AG

Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   April 2020: Rückgang der Erwerbstätigkeit um 0,5 % gegenüber dem Vorjahresmonat / Auswirkungen der Corona-Pandemie: Saisonbereinigte Erwerbstätigenzahl nimmt um 0,6 % gegenüber März 2020 ab
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.06.2020 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1820218
Anzahl Zeichen: 3427

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Köln



Kategorie:

Arbeit



Diese Pressemitteilung wurde bisher 276 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"TÜV Rheinland: Sicherer Betrieb im Unternehmen möglich / Egal ob Neustart oder weitere Optimierung: Betrieb auf Basis der neuen Vorgaben des Bundesarbeitsministeriums sicher gestalten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

T (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von T


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z