TÜV Rheinland: Verfallsdatum bei Sonnenschutzmitteln beachten / Hinweis "Dermatologisch getestet" ist bedingt aussagekräftig / Sonnencreme in der Regel ein Jahr haltbar
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Pflegestoffe vermeiden
Zudem sollten Verbraucher auf das Verfallsdatum von angebrochener Sonnenmilch achten. Ist dies überschritten, lässt auch die Schutzwirkung der Creme stark nach, da sich darin enthaltene UV-Filter mit der Zeit zersetzen. Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Tube nicht vermerkt, weist in der Regel ein Tiegel-Symbol mit Monatsanzahl - in der Regel sechs oder zwölf - darauf hin, wie lange die Creme haltbar ist. "Verbraucher sollten darauf achten, dass die Sonnenmilch keine Pflegestoffe wie Panthenol oder Aloe Vera enthält. Diese Stoffe unterdrücken die Hautrötung und können so, weil man sich vermeintlich länger sonnen kann, zu einem erheblichen Sonnenbrand führen", betont die Expertin.
Trotz Creme: Zeit in der Sonne nicht ausreizen
Auch wenn der jeweilige Lichtschutzfaktor der Sonnencreme die Zeit in der Sonne deutlich verlängern kann, sollte man den maximalen Aufenthalt nicht ausreizen. Oftmals wird die Intensität der Sonneneinstrahlung falsch eingeschätzt oder schlicht zu wenig Sonnencreme aufgetragen. Regelmäßiges Nachcremen ist also Pflicht. Kleinkinder sollten zudem helle Kleidung und Kopfbedeckung mit entsprechendem UV-Schutz tragen.
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Datum: 05.06.2020 - 10:00 Uhr
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