Überweisung oder Lastschrift – wenn plötzlich das Geld weg ist!
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
„Seit der Einführung des SEPA-Zahlungsverkehrs ist zum Beispiel eine Bank nicht mehr verpflichtet, den Namen und die dazugehörige Konto-Nummer auf eventuelle Falschangaben zu überprüfen. Eine Fehlüberweisung ist somit möglich. Wer es rechtzeitigt bemerkt, kann seine Bank kontaktieren und dann die Zahlung rückgängig machen. Ist dies nicht mehr möglich, kann man auch vom Zahlungsempfänger sein Geld zurückfordern. Ob Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte – schnelles Handeln ist gefragt“, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.
„Ebenso kann man sich bei unberechtigten Abbuchungen wehren. Innerhalb von acht Wochen kann man der Lastschrift widersprechen. Das gilt auch im Falle von Kreditkartenzahlungen. Auch hier können Gelder acht Wochen lang zurückgebucht werden“, so Jürgen Buck.
Kostenlose Informationen zum Thema „Überweisung und Lastschrift – Geld zurück“ finden Interessierte unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“.
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Datum: 09.06.2020 - 14:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1822071
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-913320
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 09.06.2020
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