Kapitalanlageverluste: Wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt – was dann?
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Millionen Menschen versuchen finanzielle Unabhängigkeit, Sicherheit und Wohlstand durch Kapitalanlagen zu erreichen. Der Kapitalanlagemarkt ist jedoch für die meisten Anleger ein völlig undurchschaubares Gebilde. Jedes Jahr werden private Vermögen in Milliardenhöhe vernichtet.
Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat.
Wenn es darum geht, das verlorene Geld wieder zu beschaffen oder zumindest den Schaden zu begrenzen, sind viele geprellte Anleger nicht mehr bereit professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, geschweige denn dafür zu bezahlen. Der unsägliche Spruch vom „guten Geld“ was man dem „schlechten Geld“ nicht hinterherwerfen möchte muss dann als absurde Begründung herhalten. Diese Haltung freut die Kapitalvernichter! Von interessierter Seite wird der geprellte Anleger oft noch in dieser falschen Meinung bestärkt.
Auch die Unterstellung dass der Rechtsschutz der beste Gewinngarant für Versicherungen und dubiose Juristen sein soll ist absurd. Um die Kosten der Rechtsschutzschäden zu reduzieren, bieten beispielsweise die Rechtsschutzversicherer über Hotlines eigene Rechtsberatungen an und stellen sich dadurch durchaus in Konkurrenz zur Anwaltschaft. Gewinngarant für den Rechtsanwalt ist dessen solide und gute Arbeit, Erfolgsgarant für den Versicherer ist dessen maßgerechte Eindeckung und kundenorientierte Serviceleistung.
Im Laufe der Jahre wurde die Deckung der Rechtschutzversicherungsverträge immer mehr eingeschränkt, indem die „Spitzenrisiken“ aus dem Deckungskonzepten entnommen wurden.
Die Erweiterung der Ausschlüsse ist eine Konsequenz des Versicherungskonzepts per se, das Spitzenrisiken einer Versichertengemeinschaft nicht zuzumuten sind. Ein gut beratender Versicherungsvermittler wird darauf achten, dass alte Verträge mit den alten Beitrittsbedingungen mit den erweiterten Konzepten aufrechterhalten bleiben.
Der Rechtsanwalt hat keinerlei Vorteil von versicherungstechnischen Gewinnen der Versicherer. Im Gegenteil: Bei seinem Bestreben, für den Mandanten Rechtsschutz zu erkämpfen, erschwert sich die Arbeit des Mandanten orientierten Rechtsanwalts durch die enger werdenden Deckungskonzepte.
Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht oder diese keine Deckungszusage erteilt, kann die Prozesskostenfinanzierung eine gute Lösung sein, sagt Horst Roosen, vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung. Der Prozesskostenfinanzierer kommt für die Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Rechtsansprüche auf. Führt die Auseinandersetzung zu keinem positiven Ergebnis, trägt der Prozesskostenfinanzierer die Kosten des Verfahrens wie Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Sachverständigenkosten und nicht der Kläger.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
•Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Datum: 10.06.2020 - 10:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Geldanlage
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