Besuchslockerungen ja, aber mit Verantwortung für alle - Pflegeverbände im Land Brandenburg besorgt über unklare Regelungen bei weiterer Öffnung in Pflegeeinrichtungen
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Das Land Brandenburg hat die Besuchs- und Zutrittsmöglichkeiten von vollstationären Einrichtungen neu geregelt. Zukünftig ist der Besuch täglich von bis zu zwei Personen erlaubt. "Das ist ein richtiger und notwendiger Schritt," so Bernd Mones, Vorsitzender der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Spitzenverbände im Land Brandenburg und Caritasdirektor der Diözese Görlitz e.V.. "Gleichzeitig sind die Einrichtungen auch weiterhin gefordert, die Abstandsregelungen und Hygieneauflagen sicherzustellen, um einem unkontrollierten Infektionsgeschehen vorzubeugen. Die konkreten Zugangsmöglichkeiten hängen allerdings auch von den individuellen, räumlichen und personellen Gegebenheiten vor Ort ab."
In diesem Zusammenhang bedauern die LIGA und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) ausdrücklich, dass die sehr knappe Formulierung in der Eindämmungsverordnung Interpretationsspielräume lässt, die möglicherweise bei Bewohnerinnen und Bewohnern, bzw. deren Angehörigen unerfüllbare Erwartungen weckt. Das sorge für unnötigen Unmut. "Die Pflegekräfte in unseren Einrichtungen dürfen zu Recht erwarten, dass sie nicht als Verhinderer von Kontakten dargestellt werden, sondern als diejenigen, die in der Krise da waren und auch so manchen fehlenden Kontakt ausgeglichen haben.", so Ellen Fährmann Vorstandsvorsitzende des bpa.
Die geforderten Klarstellungen sollen nun lediglich in einer Handreichung enthalten sein, die der Eindämmungsverordnung zur Seite gestellt wird. Es ist zu befürchten, dass dieses Papier öffentlich kaum wahrgenommen wird und sich Träger erneut mit der Aufgabe konfrontiert sehen, Aufklärungsarbeit gegenüber verärgerten Pflegebedürftigen und Angehörigen zu leisten.
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Datum: 12.06.2020 - 15:29 Uhr
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