Gunkel zur Finanzentwicklung in der Rentenversicherung
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Beitragsentwicklung infolge der Corona-Pandemie
Nachdem die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung im März und vor allem im April dieses Jahres gesunken waren, habe es im Mai wieder ein leichtes Plus gegenüber dem Vorjahresmonat gegeben. Dies, so Gunkel, sei auch auf Nachzahlungen von zuvor gestundeten Beiträgen zurückzuführen. "Insofern lässt sich aus den Mai-Zahlen auch nicht schlussfolgern, dass von nun an die Beiträge wieder im Vorjahresvergleich steigen", sagte Gunkel.
Auswirkungen von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit
Die starke Zunahme der Kurzarbeit infolge der Pandemie wirke sich nach Gunkels Worten nur gedämpft auf die Rentenversicherung aus, denn bei Kurzarbeit würden mindestens Beiträge in Höhe von 80 Prozent des bisherigen Entgelts gezahlt. Auch die gestiegene Arbeitslosigkeit wirke sich nur begrenzt aus, weil die Bundesagentur für Arbeit Rentenversicherungsbeiträge für Empfänger von Arbeitslosengeld I zahle.
Rentenanpassung
Gunkel wies weiter darauf hin, dass die Renten im Westen im kommenden Jahr nach dem aktuellen Datenstand voraussichtlich nicht steigen werden. Rentenkürzungen seien jedoch gesetzlich ausgeschlossen. "Hinweisen möchte ich darauf, dass im nächsten Jahr der aktuelle Rentenwert im Osten der sogenannten Angleichungstreppe folgt und zumindest um 0,7 Prozent steigen wird", ergänzte Gunkel.
Grundrente und Rentenfinanzen
Gunkel zufolge müssten bei der Prognose der weiteren Finanzentwicklung auch die Auswirkungen der geplanten Grundrente berücksichtigt werden. Die Mehrausgaben für die geplante Leistung betragen dem Kabinettsentwurf zufolge für das erste Jahr 1,3 Milliarden Euro und sollen durch eine Anhebung des Bundeszuschusses kompensiert werden. Für die zusätzlichen Verwaltungs- und Verfahrenskosten, die bei der Umsetzung der Neuregelung entstehen, müsste die Rentenversicherung nach den bisherigen Plänen dagegen selbst aufkommen. Diese würden auf rund 0,4 Milliarden Euro im Einführungsjahr und rund 0,2 Milliarden Euro für die Folgejahre geschätzt. "Die Deutsche Rentenversicherung Bund fordert daher statt einer pauschalen Erhöhung des Bundeszuschusses eine 1:1-Kostenerstattung, die auch die Mehrausgaben in der Verwaltung einschließt", sagte Gunkel. Nur dann sei die zugesagte vollständige Steuerfinanzierung der Grundrente gewährleistet und sichergestellt, dass nicht die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einstehen müssen, wenn die Grundrente teurer als erwartetet wird.
Fazit
"Die Rentnerinnen und Rentner können sich in jedem Fall auch weiter darauf verlassen, ihre Renten pünktlich und verlässlich zu erhalten", bekräftigte Gunkel in seinem Fazit.
Alexander Gunkels vollständiger Bericht kann unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de aufgerufen werden.
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Datum: 25.06.2020 - 11:48 Uhr
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