Das ändert sich zum 1. Juli 2020

Das ändert sich zum 1. Juli 2020

ID: 1826754

Corona-Meldepflicht / Grüne Karte / Abbiegeassistent / Mehrwertsteuer / Kinderbonus



(firmenpresse) - Meldepflicht für Corona infizierte Haustiere

Zwar sind sie seltener bis gar nicht von Corona betroffen, doch auch Haustiere können sich theoretisch mit dem Coronavirus anstecken. Dass sich Menschen bei ihren Haustieren mit dem Virus anstecken, ist bislang nicht bekannt. Um aber die Covid-19-Infektion auch bei Haus- und Zootieren besser untersuchen zu können, will das Bundeslandwirtschaftsministerium bald eine Meldepflicht für diese Tiere einführen. Eine Infektion muss dann der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden. Verpflichtend soll der Corona-Test für die rund 30 Millionen Katzen-, Hunde- und Kleintiere aber nicht sein.



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Kfz-Versicherungskarte: Aus grün wird weiß

In den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie in Andorra, der Schweiz und Serbien ist sie nicht mehr zwingend nötig: Die so genannte Grüne Versicherungskarte. Es genügt das gültige Kfz-Kennzeichen. Aber in einigen Ländern wie beispielsweise der Türkei, Russland, Belarus oder Bosnien-Herzegowina dient sie weiterhin als Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Grüne Versicherungskarte. Nach mehr als einem halben Jahrhundert steht nun ein Farbwechsel von grün auf weiß an. Hintergrund: So können Versicherte sich die Bescheinigung auf Wunsch selbst ausdrucken. Das Dokument kommt von der Versicherung per Mail als PDF. ARAG Experten weisen darauf hin, dass es aber nicht genügt, bei einer Kontrolle das PDF auf dem Smartphone vorzuzeigen. Es wird ein Ausdruck auf Papier benötigt. Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich den Nachweis per Post zusenden zu lassen oder beim Versicherer abzuholen. Bis Ende des Jahres wird es beide Farben parallel geben, ab 2021 nur noch weiß. Die Grünen Karten dürfen allerdings bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit verwendet werden.





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Abbiegeassistent schützt Radfahrer

Abbiegende Lkw und Busse gefährden häufig Radfahrer und Fußgänger, weil sie diese schlicht übersehen. Dadurch kommt es im Straßenverkehr immer wieder zu schrecklichen Unfällen mit teilweise tödlichen Folgen. Sogenannte Abbiegeassistenten und mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten sollen Fahrer mittels akustischer oder optischer Signale warnen, wenn das Fahrzeug im Kreuzungsbereich abbiegende Radler gefährden würde. Ab dem 1. Juli 2020 werden diese Assistenten nun für neue Lang-Lkw ab 18,75 bis 25,25 Meter Länge auf deutschen Straßen Pflicht. Alte Fahrzeuge müssen bis Juli 2022 nachgerüstet werden.



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Mehrwertsteuer sinkt

Um die durch die Corona-Pandemie arg gebeutelte Wirtschaft steuerlich zu entlasten und anzukurbeln, wird der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und von sieben auf fünf Prozent gesenkt. Der neue Mehrwertsteuersatz gilt ab dem 1. Juli und ist befristet bis zum 31. Dezember 2020. Ob der Binnenmarkt damit angekurbelt wird, ist umstritten. Nach Angaben der ARAG Experten ist eine Weitergabe der Prozente an die Verbraucher nicht gesetzlich vorgeschrieben.



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300 Euro Kinderbonus ab September

Familien mit geringem und mittlerem Einkommen bekommen für jedes kindergeldberechtigte Kind 300 Euro Kinderbonus. Damit soll die Kaufkraft von Familien gestärkt und so die Konjunktur während der Corona-Pandemie in Schwung gebracht werden. Der Bonus wird nach Auskunft der ARAG Experten in zwei Raten à 150 Euro im September und Oktober ausgezahlt. Mit anderen Sozialleistungen wird der Kinderbonus zwar nicht verrechnet, wohl aber mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag.



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Datum: 29.06.2020 - 12:45 Uhr
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