Geförderte Ausbildung im Ausland

Geförderte Ausbildung im Ausland

ID: 1830690

Seit 2005 ist im Berufsbildungsgesetz festgehalten, dass bis zu einem Viertel der Ausbildung im Ausland absolviert werden kann.



(firmenpresse) - Neben den großen Konzernen bedienen zunehmend auch viele kleine und mittelständische Unternehmen den europäischen Markt. Die wachsende Verflechtung der wirtschaftlichen Beziehungen über die Grenzen hinaus erfordert Beschäftigte, die schon frühzeitig mit dem Auslandsgeschäft vertraut sind. Deshalb sollten Azubis, die neugierig auf andere Länder sind und ihre Sprachkenntnisse verbessern wollen, unbedingt einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland durchführen.

Seit 2005 ist im Berufsbildungsgesetz festgehalten, dass bis zu einem Viertel der Ausbildung im Ausland absolviert werden kann. Ziel des Programms „Berufsausbildung ohne Grenzen“ ist es, die Zahl auslandserfahrener Fachkräfte spürbar zu steigern, d.h. grenzüberschreitende Mobilität bereits während der Ausbildung oder im Anschluss daran zu realisieren.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich beim Auslandsaufenthalt unterstützen zu lassen. Auch die Anerkennung der Ausbildungsinhalte sollte kein Problem sein, sofern diese in der ausländischen Firma in etwa denen gleichen, die auch zu Hause auf dem Lehrplan stehen.

Fragen zur Berufsausbildung im Ausland beantworten u.a. Mobilitätsberater der Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern. Sie informieren Azubis - aber auch Betriebe und Berufsschulen - darüber, wie ein Aufenthalt im Ausland während der beruflichen Bildung organisiert wird und abläuft, u.a.:
• Wie findet man einen Betrieb im Ausland?
• Wer finanziert den Aufenthalt?
• Wird der Aufenthalt überhaupt anerkannt?

Maximal 25% der Ausbildungszeit kann der Azubi im Ausland absolvieren. Der Auslandsaufenthalt wird als Ausbildungsmaßnahme im Ausbildungsvertrag aufgenommen. Das Einverständnis der Ausbildungsfirma muss vorliegen, denn sie zahlt auch die Ausbildungsvergütung während des Auslandsaufenthalts. Firmen erhalten als Unterstützung für ihre Azubis einen finanziellen Zuschuss pro Woche. Auch der aufnehmende Betrieb kann einen Teil der Kosten übernehmen.



Kosten für Reise und Unterkunft muss der Azubi selbst tragen. Es gibt aber auch hier Unterstützung in Form von Zuschüssen – z.B. durch das Förderprogramm Erasmus+. Die Mindestdauer für die Förderung beträgt drei Wochen.

Grundsätzlich ist ein Auslandsaufenthalt weltweit möglich. Förderprogramme gibt es aber nur innerhalb der EU. Das Ausbildungsziel muss stets vordergründig sein. Erst dann kommen Sprachkenntnisse und interkulturellen Kompetenzen.

Weitere Infos zur geförderten Ausbildung im Ausland: https://www.bildungsdoc.info/ausbildung-im-ausland/
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

bildungsdoc® wurde 2007 in Dresden gegründet und betreibt zwei Infoportale für Bildung im In- und Ausland. Seit 2015 berät bildungsdoc® kostenfrei im Beratungsbüro Dresden Jugendliche mit ihren Eltern zu Auslandsaufenthalten während/nach der Schulzeit – u.a. zum High School Year, Work & Travel, Freiwilligenarbeit und Sprachreisen. bildungsdoc® erstellt passende Angebote, macht eine komplette Kostenkalkulation und gibt Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln. Erst wenn die Finanzierung steht, gibt es ein Vertragsangebot! Mit dem Projekt, einen Podcast zu Auslandsaufenthalten, möchte bildungsdoc® mit dazu beitragen, dass mehr junge Menschen den Schritt ins Ausland wagen.



Leseranfragen:

bildungsdoc®
Agentur für Sprachen & Bildung im Ausland
AP: Horst Rindfleisch
ABAKUS Business-Center
Blasewitzer Straße 41
01307 Dresden
E-Mail: info(at)bildungsdoc.de
Internet: https://www.bildungsdoc.de



PresseKontakt / Agentur:

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Datum: 14.07.2020 - 16:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1830690
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Rindfleisch
Stadt:

Dresden


Telefon: 0351-2543 405

Kategorie:

Berufsausbildung


Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 14.07.2020

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