Die Elementarschadenversicherung reicht bei Starkregen allein meist nicht aus - Versicherte müssen auch die Pflichten beachten
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Finanzieller Schutz von Naturgefahren, wie zum Beispiel Starkregen, besteht in der Regel nur bei einem separaten Einschluss, der sogenannten Elementarschadenversicherung im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung oder einer Hausratversicherung. Ansonsten stehen die Versicherten unter Umständen mit hohen Handwerkerrechnungen allein sprichwörtlich „im Regen“. „Doch der Einschluss einer Elementarschadenversicherung allein reicht nicht. Der Versicherte muss zudem seine vertraglichen Pflichten, die so genannten Obliegenheiten, einhalten“, warnt Siegfried Karle, Präsident der GVI.
„So müssen in überflutungsgefährdeten Räumen in der Regel Rückstausicherungen angebracht und für deren Funktionsbereitschaft gesorgt werden. In Kombination mit der Wohngebäudeversicherung ist es auch eine der Pflichten der Versicherten, die Abflussleitungen auf dem Grundstück freizuhalten. Und wurde die Hausratversicherung mit der Elementarschadenversicherung kombiniert, müssen Gegenstände im Kellerbereich meist mindestens 12 cm über dem Fußboden gelagert werden. Manche Versicherer verlangen sogar eine Höhe von mindestens 50 cm. Einen Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher unabdingbar, um im Schadensfall nicht leer auszugehen“, weist Siegfried Karle hin.
Ausführliche Informationen zu Unwetterschäden, Elementarschadenversicherung, Pflichten für Versicherte und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schäden und Versicherung“, kostenlos zur Verfügung.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info(at)geldundverbraucher.de
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 16.07.2020 - 10:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1831123
Anzahl Zeichen: 2031
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-913320
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 16.07.2020
Diese Pressemitteilung wurde bisher 467 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die Elementarschadenversicherung reicht bei Starkregen allein meist nicht aus - Versicherte müssen auch die Pflichten beachten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
26.06.2025. In den ersten Bundesländern beginnen am Wochenende die Sommerferien. Wer mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich unbedingt mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes auskennen. Immer wieder gibt es nämlich Ärger bei Polizeikontrollen, wenn der alte graue oder
Eine Geldanlage für Kinder – Aufbau eines Rücklagenkontos meist sinnvoll ...
31.08.2023. Nach Geburt, Schul- oder zu Ausbildungsbeginn eines Kindes beschäftigen sich viele Eltern oder Großeltern gerne mit dem Thema Vermögensaufbau für die Kinder (z.B. Aufbau von Rücklagen für Studium, Ausbildung, Altersvorsorge, etc.) und suchen vernünftige Lösungen. Die Verbrauchero
Trotz derzeitigem Börsenhoch sollten die Anleger auf Risikotoleranz achten ...
29.08.2023. Nach den seit Jahresbeginn gestiegenen Kursen an den Börsen herrscht bei vielen Anlegern Optimismus. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) empfiehlt dem Anleger dennoch nicht blind Aktien zu kaufen, sondern beim Kauf immer seine Risikotoleranz und seine Risikotragf
Weitere Mitteilungen von GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Trotz Ausbildungsvertrag – Berufsunfähigkeitsversicherung als Schüler noch bis 31.07. möglich ...
14.07.2020. Der Schulstress für die Schüler ist jetzt mit dem Bestehen der Abschlussprüfungen zu Ende und in wenigen Wochen beginnt für sie eine Ausbildung. Der Ausbildungsvertrag ist schon unterschrieben abgeheftet. Gerade bei handwerklichen oder sozialen Ausbildungsberufen, könnten die Schula
Trotz Ausbildungsvertrag – Berufsunfähigkeitsversicherung als Schüler bis 31.07. noch möglich ...
14.07.2020. Der Schulstress für die Schüler ist jetzt mit dem Bestehen der Abschlussprüfungen zu Ende und in wenigen Wochen beginnt für sie eine Ausbildung. Der Ausbildungsvertrag ist schon unterschrieben abgeheftet. Gerade bei handwerklichen oder sozialen Ausbildungsberufen, könnten die Schula
Schlafapnoe: Private Krankenversicherungen lehnen Übernahme der Behandlungskosten für Schlafapnoe Patienten ab ...
München, Berlin 13.07.2020 – CLLB Rechtsanwälte berichteten bereits über das oftmalige Vorgehen privater Krankenversicherungen, Versicherungsnehmer, welche unter einem Schlafapnoe-Syndrom leiden, auf das Tragen von Beatmungsmasken zu verweisen. Nach der aktuellen Rechtlage kann diese Vorgehensw
OLG München: Sixt-Leasingvertrag erfolgreich widerrufen ...
München, 13.07.2020. Sixt-Leasingverträge sind auch Jahre nach Abschluss noch widerrufbar. Das hat das OLG München mit Urteil vom 18. Juni 2020 entschieden (Az. 32 U 7119/19). Doch es kommt noch besser für die Verbraucher: Für die gefahrenen Kilometer müssen sie sich nach der Entscheidung des




