BdP informiert: Stellungnahme zum Tabak-Werbeverbot in Deutschland des Berufsverbandes der Pneumologen e.V. (BdP)
ID: 1831203
Das Tabak-Werbeverbot ist allerdings nur ein längst überfälliger Schritt. Wirksame Mittel zur Eindämmung der Tabak-Epidemie sind sowohl gut untersucht als auch erforscht und werden anderweitig (Großbritannien) seit vielen Jahren erfolgreich umgesetzt. An vorderster Stelle steht die Einführung der Behandlung der Tabakabhängigkeit (ICD 10-Diagnose F 17.2). Die Tabakabhängigkeit ist eine Suchterkrankung, die mit den hierfür wissenschaftlich langjährig gut abgesicherten Mitteln (Verhaltenstherapie plus medikamentöse Unterstützung) erfolgreich behandelt werden könnte [2, 3]. Ein nächster dringend umzusetzender Schritt wäre also das innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung sichergestellte Angebot an Tabak-Abhängige (nicht weniger als 50% der Raucher), mit professioneller Unterstützung rauchfrei zu werden. Eine weitere Erfolgversprechende Maßnahme wäre zudem die konsequente Steuer-Erhöhung auf Tabak.
Das Instrumentarium der Bekämpfung der Tabakepidemie ist innerhalb der "Framework Convention on Tobacco Control" (FCTC) umfassend dargelegt [4, 5]. Deutschland hat diese Konvention am 16. Dezember 2003 ratifiziert, sie allerdings bis heute nicht umgesetzt.
Deutschland steht im europäischen Vergleich aktuell in Bezug auf die Tabak-Kontrolle (Tobacco Control Scale) in Europa an letzter Stelle [6].
Es wurde jüngst während der Corona-Epidemie eindrucksvoll gezeigt, wie Bundesregierung/Gesundheitsministerium, Wissenschaft und Gesundheitsverwaltung sowie das Robert Koch-Institut erfolgreich zusammenarbeiten können.
Im Hinblick auf die Tabakepidemie ist es in Deutschland an der Zeit, eine gleichartige, konzertierte Zusammenarbeit aufzulegen, um die jährlich hohe Zahl vorzeitiger von rund 120.000 Todesfällen (Corona-Todesfälle in Deutschland voraussichtlich etwa 12.000 in 2020) schrittweise einzudämmen.
Dr. Thomas Hering, Berlin, Beauftragter für die Tabakprävention und Tabakkontrolle, Vorstand des BdP
1. Drogenbeauftragte, DROGEN- UND SUCHTBERICHT. 2019: Bundesministerium für Gesundheit BMGS.
2. Andreas, S., et al., S3-Leitlinie der DGP zur Tabakentwöhnung bei COPD. Pneumologie, 2014. 68(4): p. 237-58.
3. AWMF, S3-Leitlinie "Screening, Diagnostik und Behandlung des schädlichen und abhängigen Tabakkonsums, in AWMF-Register Nr. 076-006. 2015.
4. WHO Framework Convention on Tobacco Control. 2003.
5. Wikipedia, FCTC - Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs, in http://ots.de/WNiagk .
6. Joossens, L. and M. Raw, The Tobacco Control Scale in Europe 2019, in http://www.tobaccocontrolscale.org . 2020.
Der Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner e.V. (BdP):
Der Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner (BdP) ist ein Zusammenschluss von Fachärzten mit Schwerpunkt Pneumologie in Klinik und Praxis. Dem BdP gehört auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Pädiatrische Pneumologie e.V. an.
Zu den Zielen des BdP gehört die Gestaltung von politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zur Sicherung der hohen Behandlungsqualität in der Pneumologie. Außerdem fördert der BdP die Qualifizierung seiner Mitglieder durch Fortbildungsveranstaltungen. Der BdP betreibt eine umfangreiche Öffentlich-
keitsarbeit zur Aufklärung über die Krankheitsbilder der Atemwege. Weitere Informationen zum BdP unter http://www.pneumologenverband.de
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Fon 07321/94691-18
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Datum: 16.07.2020 - 10:45 Uhr
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