BVR: EU-Gipfelbeschluss zum Hilfspaket beweist Handlungsfähigkeit / Mitgliedsstaaten müssen jetzt Reformprozess anstoßen
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Die EU betrete mit ihren Maßnahmen zur Krisenbewältigung grundsätzlich neues Terrain, indem sie konjunktursteuernde Aufgaben übernimmt. Dies sei nur in Ausnahmesituationen zu rechtfertigen, wie sie aktuell infolge der schweren wirtschaftlichen Verwerfungen durch die Coronapandemie auch gegeben seien. Auch lasse sich die Aufnahme von Schulden durch die Europäische Union in großem Umfang nur aufgrund dieser Sondersituation rechtfertigen. "Eine gesamtschuldnerische Haftung wie beispielsweise bei Eurobonds bleibt für den BVR weiter ausgeschlossen", betont Kolak. Der Erfolg des europäischen Projekts hänge nun wesentlich davon ab, dass die wachstumsschwächeren und hochverschuldeten Mitgliedsstaaten Reformen zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch Investitionen auf den Weg bringen. Dies gelte insbesondere für die Bereiche Digitalisierung, Klimaschutz und das Gesundheitswesen. Gleichzeitig müssen die Mitgliedsstaaten durch eine langfristige Konsolidierung ihrer Staatsfinanzen ihre finanzpolitische Handlungsfähigkeit zurückgewinnen.
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Datum: 21.07.2020 - 12:48 Uhr
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