ZDK drängt auf Anpassung der Förderrichtlinie für E-Fahrzeuge
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Demnach sollte auch für Neufahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 und bis zum 3. Juni 2020 auf ein Autohaus zugelassen worden sind, nachträglich die erhöhte Innovationsprämie beantragt werden können. Die Antragsstellung sollte auch dann möglich sein, wenn der im genannten Zeitraum geltende Umweltbonus bereits beantragt wurde oder das Fahrzeug als junges Gebrauchtfahrzeug weiterverkauft werden soll.
"Im Zuge der aktuellen Förderrichtlinie entstehen für unsere Autohäuser Probleme bei der Vermarktung von bereits zugelassenen E-Fahrzeugen, weil sie durch die Innovationsprämie schlagartig abgewertet werden", begründet ZDK-Präsident Jürgen Karpinski die Forderung des ZDK. Dies stelle für die ohnehin stark gebeutelten mittelständisch geprägten Vertragshändler eine erhebliche Belastung dar. Das betroffene Volumen beziffert der ZDK nach einer ersten eigenen Erhebung auf mindestens 15.000 Fahrzeuge im unverkauften Handelsbestand.
Ein weiterer Kritikpunkt ist der in der Förderrichtlinie festgelegte Mindestnachlass von 20 Prozent zuzüglich des Händleranteils bei der Förderung eines jungen Gebrauchtfahrzeugs. "Dieser vorgeschriebene Mindestnachlass ist ein massiver Eingriff in die Preishoheit der Auto-häuser", so Jürgen Karpinski. Der Mindestnachlass zuzüglich des Herstelleranteils, der bei einigen Marken vollständig auf den Handel abgewälzt werde, übersteige im Falle eines jungen Vorführwagens deutlich die branchenübliche Gesamtmarge. "Der Handel kann derartige Geschäfte nur mit einem erheblichen Verlust abschließen. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass das nicht akzeptabel sein kann", so der ZDK-Präsident in dem Schreiben an Bundesminister Altmaier.
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Datum: 23.07.2020 - 16:44 Uhr
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