Verbot von Werkverträgen: Unions-Vize Connemann warnt vor Auswirkungen auf Tierhaltung
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CDU-Politikerin kritisiert Kabinettsbeschluss - "Starke Zweifel, ob Teile so verfassungsgemäß sind"
Osnabrück. Aus Teilen der Unionsfraktion wird Kritik am von der Bundesregierung geplanten Verbot von Werkverträgen, Leiharbeit und Unternehmenskooperationen in der Fleischwirtschaft laut. Fraktionsvize Gitta Connemann sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Der Gesetzentwurf der Bundesregierung trifft nicht nur schwarze Schafe in der Branche, sondern alle Betriebe." Viele aber gingen mit Beschäftigten - unabhängig davon, ob nun fest angestellt oder für Subunternehmen tätig - fair um. Es werde nicht differenziert. Auch solche Betriebe träfen die Auswirkungen des von der Bundesregierung geplanten Verbots und sorgten für Nachteile im Wettbewerb mit ausländischen Konkurrenten.
Connemann warnte: "Es geht hier am Ende nicht nur um die Betriebe der Fleischwirtschaft, sondern auch um die Tierhaltung als solche in Deutschland." Ein Fleischkonzern könne gegebenenfalls seinen Sitz ins Ausland verlagern, ein Bauer sei aber an seinen Hof gebunden. Es drohe eine Verdrängung der Tierhaltung hierzulande. Die CDU-Politikerin hinterfragte zudem, ob ein Verbot für nur eine Branche vor Gericht Bestand haben wird: "Ich habe starke Zweifel, ob Teile des Gesetzentwurfs so verfassungsgemäß sind."
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Datum: 29.07.2020 - 16:33 Uhr
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