375 Euro Zulage für Berufsanfänger im ersten Bausparjahr / Riester-Bonus und Wohnungsbauprämie frühzeitig sichern
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Bereits ab 16 Jahre haben junge Sparer für Einzahlungen auf den Bausparvertrag Anspruch auf bis zu 45 Euro Wohnungsbauprämie (WoP). Für Beschäftige gelten Einkommensgrenzen. Die Wohnungsbauprämie gibt es für junge Menschen auch dann, wenn sie ihr Bausparguthaben nach sieben Jahren Bindungsfrist nicht in eine Immobilie fließen lassen und über das Guthaben frei verfügen. Dies ist aber nur einmal pro Bausparer möglich. Ab 2021 gilt eine verbesserte Wohnungsbauprämie, die auch für bestehende Verträge greift.
Auszubildende haben oft tariflichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber. Bis zu 40 Euro VL können so im Monat zusätzlich auf dem Bausparvertrag gespart werden. Bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen kommen jährlich noch einmal maximal 43 Euro Arbeitnehmersparzulage vom Staat dazu. Ist die VL-Zahlung tarifvertraglich nicht vereinbart, können die 40 Euro trotzdem vom Arbeitgeber auf das Bausparkonto überwiesen werden. So wird die Arbeitnehmersparzulage nicht verschenkt.
Um alle Förderungen zu nutzen, empfiehlt die LBS Ost jungen Leuten, einen Riester-Bausparvertrag sowie einen zusätzlichen Bausparvertrag für WoP und VL abzuschließen. So beginnen sie nicht nur frühzeitig mit dem Vermögensaufbau, sondern sichern sich auch die Option auf ein Darlehen mit günstigen Zinsen für eine künftige Eigenheimfinanzierung. Ob und wann das Darlehen in Anspruch genommen wird, kann später entschieden werden.
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Datum: 31.07.2020 - 11:10 Uhr
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