Antibiotika im Stall: Agrarministerium will Landesbehörde Kontrolle entziehen
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Künftig sollen Kommunen prüfen - Grüne: Geschenk an die Agrarlobby
Osnabrück. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium will die Antibiotika-Überwachung in der Tierhaltung neu ordnen. Das Ministerium bestätigte entsprechende Informationen der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Demnach soll die Kontrolle dem Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (Laves) entzogen und den Veterinärämtern der Landkreise zugeschlagen werden. Per Kabinettsbeschluss hatte die alte rot-grüne Landesregierung die Kontrolle bei der Landesbehörde in Oldenburg ungeachtet der Kritik aus Landwirtschaft, Kommunen und der damals noch oppositionellen CDU angesiedelt. Der Personalstand war entsprechend aufgestockt worden.
Das Ministerium begründete die Neuordnung auf Anfrage der "NOZ" mit der im Koalitionsvertrag der rot-schwarzen Regierung vereinbarten Überprüfung der Aufgabenverteilung zwischen Laves und Landkreisen. Jene sei nun abgeschlossen. "Dabei hat sich herausgestellt, dass die Aufgabe der Kontrolle von Tierhaltungen vor Ort in Zusammenhang mit der Umsetzung des Antibiotikaminimierungskonzepts durch die Veterinärämter wahrgenommen werden kann."
Als Vorteile der geplanten Neuverteilung der Aufgaben führte das Ministerium an, dass die Kontroll-Belastung auf den Bauernhöfen verringert werde, da nur noch eine Behörde zuständig sei. Die Veterinärämter seien bereits jetzt für Tierschutz- und Tierarzneifragen zuständig. Ihnen auch die Antibiotika-Überwachung zuzuschlagen sei sinnvoll; "hierdurch können sie die jeweils angemessenen Maßnahmen umfänglich treffen und mit erweiterten Möglichkeiten durchsetzen."
Die Grünen im Landtag nannten die Pläne "fatal". Agrarpolitikerin Miriam Staudte teilte der "NOZ" mit: Die Kontrolle durch das Laves habe sich bewährt, das zeige der drastische Rückgang bei der Antibiotikaabgabe. "Daher ist eine Verlagerung an die Landkreise eine reine Gefälligkeit der Ministerin an die Agrarlobby, denn die Lobby stört sich an den gebührenfinanzierten Schwerpunktkontrollen durch Landesbedienstete." Das Ministerium plant die Neuverteilung bis zum 1. Januar 2022 abzuschließen.
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Datum: 05.08.2020 - 01:00 Uhr
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