TÜV Rheinland: Arbeitsmedizinische Vorsorge gewinnt in der Corona-Krise an Bedeutung / Betriebe müssen arbeitsmedizinische Vorsorge weiterhin gewährleisten / Wunschvorsorge bei Risikogruppen gefragt
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Risikogruppen: Individuelle Beratung in der Wunschvorsorge
Laut Robert-Koch-Institut haben Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronischen Lungenerkrankungen, Diabetes mellitus oder geschwächtem Immunsystem bei einer Infektion mit dem neuen Corona-Virus ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Mitarbeitende, die einer Risikogruppe angehören, fragen sich: "Was bedeutet es für meine Arbeit, dass ich zur Risikogruppe gehöre?" oder "Wie lässt sich das Risiko, an COVID-19 zu erkranken, mit meinem Job vereinbaren?" Bei der Wunschvorsorge können Beschäftigte diese und weitere Fragen mit den Betriebsärzten vertraulich besprechen. Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner haben bei der Beratung immer die Kombination aus vorhandenen Arbeitsbedingungen und individuellen Risikofaktoren im Blick. "Die Einstufung in eine Risikogruppe ist nicht allgemein festgelegt und von verschiedenen Einflüssen, beispielweise Begleiterkrankungen oder Lebensumständen, abhängig. Da wir diese Faktoren und die Arbeitsbedingungen in unsere Beratung einbeziehen müssen, ist die individuelle Risikoeinschätzung eine komplexe Fragestellung", so Schramm. Bei ihren individuellen Einschätzungen beziehen die Arbeitsmediziner von TÜV Rheinland stets die aktuelle wissenschaftliche Studienlage mit ein.
Gemeinsame Lösungen finden
Sind für die Beschäftigten Schutzmaßnahmen sinnvoll, die über die geltenden Regelungen im Unternehmen hinausgehen, erhalten sie entsprechende Empfehlungen. Sie entscheiden selbst, ob sie diese an den Arbeitgeber weitergeben. Beschließt der Beschäftigte, seine Vorgesetzten zu informieren, muss auf Basis der arbeitsmedizinischen Empfehlungen eine gemeinsame Lösung gefunden werden. Dazu wird geprüft, ob sich das Risiko einer Ansteckung am Arbeitsplatz durch technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen minimieren lässt. "Je nach Arbeitsplatz gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Ansteckungsgefahr zu verringern. Eine technische Schutzmaßnahme könnte beispielsweise der Aufbau einer Plexiglasscheibe zwischen zwei Arbeitsplätzen sein. Als organisatorische Maßnahme wäre der Wechsel des Arbeitnehmers ins Homeoffice oder zu einer anderen Tätigkeit denkbar. Aber auch spezielle Schutzkleidung oder Handschuhe können eine Lösung sein, um die Betroffenen bei der Arbeit vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu schützen. Hier sind Flexibilität und Kreativität bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer gefragt, um die Gesundheit zu schützen und die Kenntnisse und Fähigkeiten im Unternehmen trotzdem optimal einzusetzen", weiß Schramm.
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Datum: 06.08.2020 - 10:00 Uhr
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