Besuche in Pflegeeinrichtungen: "Land entscheidet mit Augenmaß" / bpa lobt die heute in Kraft tretende Verlängerung der Corona-Verordnung als guten Schutz für Pflegebedürftige
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Durch die in der Vergangenheit oftmals sehr kurzfristigen neuen Verordnungen und Veränderungen in den Vorgaben mussten die Pflegeeinrichtungen ihre Besuchs- und Schutzkonzepte immer wieder anpassen. Auch Angehörige waren zunehmend verunsichert.
"Nun bleibt erst einmal alles wie gehabt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegeheimen haben also etwas mehr Zeit, sich um die ihnen anvertrauten Menschen zu kümmern, anstatt ständig neue Vorgaben umzusetzen", so Steinbuck.
Die bisherigen Regelungen hätten zudem Wirkung gezeigt. "Die Pflegeeinrichtungen haben die Gratwanderung zwischen Öffnung und Schutz hervorragend gemeistert und Angehörige haben sich in ganz überwiegender Zahl vorbildlich an die Vorschriften gehalten", lobt Steinbuck. Daher gebe es derzeit auch kaum Infektionsfälle in den Pflegeheimen. Dennoch sei es wichtig, die bestehenden Schutz- und Hygienevorgaben beizubehalten und nicht weiter aufzuweichen.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 550 in Schleswig-Holstein) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 26,6 Milliarden Euro.
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Kay Oldörp, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle, Tel.: 0431/66 94 70
60 oder 0174/332 78 60, www.bpa.de
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Datum: 10.08.2020 - 09:32 Uhr
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