Haushaltsüberwachung durch EU nicht unnötig überziehen
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Haushaltsüberwachung durch EU nicht unnötig überziehen
Der Bundesrat hat heute zu einem Verordnungsvorschlag der Kommission Stellung genommen, mit dem sie Schwachpunkte bei der Haushaltsüberwachung der EU-Staaten - wie im Fall Griechenland - beseitigen will.
Hierzu schlägt die Kommission unter anderem häufigere und umfassendere standardmäßige Besuche des Statistischen Amtes der Union (Eurostat) und zusätzliche methodenbezogene Besuche in den EU-Staaten vor, wenn bei einer Bewertung der Risiken spezifische und bedeutende Probleme festgestellt werden.
Zudem soll Eurostat das Recht erhalten, Haushaltsunterlagen direkt zu prüfen, wenn erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der vorgelegten Daten bestehen. Gleichzeitig sollen die nationalen Behörden verpflichtet sein, alle einschlägigen Informationsquellen aufzubewahren und zur Verfügung zu stellen.
Die Länder unterstützen das Anliegen der Kommission, Eurostat mehr Prüfungsrechte einzuräumen, um für die Zukunft statistische Mängel, wie sie im aktuellen Fall Griechenland vorliegen, verhindern zu können. Zugleich mahnen sie jedoch an, die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren. Die weit überwiegende Mehrheit der Mitgliedsstaaten hätte sich stets an die bestehenden Statistik-Regeln gehalten. Deshalb sei darauf zu achten, dass sich der Verwaltungsaufwand bei diesen Ländern durch die neuen Statistik-Regeln nicht nennenswert erhöhe. Es sei ausreichend, wenn Eurostat in solchen Bereichen bessere Prüfrechte erhielte, in denen eine Gefahr für die Funktionsfähigkeit der haushaltspolitischen Überwachung vorliege oder erhebliche Zweifel an der gelieferten Datenqualität bestehen.
Über die Feststellungen zu den statistischen Aspekten hinaus betont der Bundesrat, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt einzuhalten und die Stabilität der Gemeinschaftswährung unter allen Umständen zu gewährleisten sei. Er fordert daher die Kommission auf, Mitgliedstaaten zu verwarnen, welche die Verschuldungsgrenze massiv und nachhaltig überschreiten, ohne die erforderlichen Reformen zu ergreifen. Sie solle auch konkrete Reformziele vorgeben und deren Einhaltung mit Hilfe von Sonderbeauftragten überwachen und bewerten.
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 im Hinblick auf die Qualität der statistischen Daten im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit
Drucksache 87/10 (Beschluss)
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Datum: 26.03.2010 - 17:47 Uhr
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