Immobilie geerbt – verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?
Pressemitteilung OTTO STÖBEN 25.08.2020
Von 2015 bis 2024 werden laut einer Studie des Deutschen Institutes für Altersvorsorge (DIA) in etwa 4,34 Millionen Immobilien generationsübergreifend vererbt, von denen fast die Hälfte auf das klassische Einfamilienhaus fällt. Für viele Eigentümer ist die Immobilie nach wie vor einer der wichtigsten Pfeiler der Altersversorgung und stellt einen immensen Wert dar, den die Eltern nach ihrem Tod auch gern an die Kinder weitergeben.

(firmenpresse) - Wenn alle Erbformalitäten geklärt sind, stellt sich für die Erben im Anschluss meist die Frage: Wie verfahren wir mit der Immobilie – selbst nutzen, verkaufen oder doch lieber vermieten? Pauschal lässt sich diese Frage kaum beantworten, zu individuell sind die Lebensumstände des Einzelnen.
„Werden Kapitalanlagen vererbt, so werden diese in der Regel gehalten“, weiß Ralf Colditz, Dipl.-Kaufmann und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung der IHK zu Kiel, zu berichten. Dies hängt in erster Linie natürlich von dem Zustand und der Lage des Objektes ab. Wenn in den nächsten Jahren kein hoher Renovierungs- und Instandsetzungsaufwand zu erwarten ist und das Objekt in einer gut frequentierten Lage verlässlich vermietet ist, hat man eine einträgliche Kapitalanlage im Bestand und zudem die Möglichkeit einer Steuerersparnis.
Anders sieht dies bei dem klassischen Einfamilienhaus aus. Hier rät der Leiter der Gutachtenabteilung bei OTTO STÖBEN eher zum Verkauf. Für Ralf Colditz ergibt sich dieser Rat aus verschiedenen Aspekten heraus:
„Die Menschen, die heute erben, sind deutlich älter als früher, wo die Eltern kriegs- oder krankheitsbedingt vergleichsweise zeitiger verstarben. Die ,älteren’ Erben haben sich bereits ein eigenes Domizil geschaffen und leben unter Umständen weit von ihrer geerbten Immobilie entfernt. Hier fällt schon einmal die Entscheidung für die Eigennutzung weg. Ein Haus muss auch immer zu einem selbst und zu den eigenen Lebensumständen passen.“
Von der Vermietung eines geerbten Einfamilienhauses rät der Experte aus unterschiedlichen Gründen in der Regel ab. Zum einen muss hier genau kalkuliert werden, ob sich eine Vermietung überhaupt lohnt oder ob die Instandhaltungskosten über dem möglichen Gewinn stehen. Zum anderen zeigt die Erfahrung, dass der ein oder andere Mieter die Immobilie nicht so sehr pflegt wie der Eigentümer es selbst tun würde. Unter Umständen erhält man dann beim Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt einen deutlichen geringeren Preis.
Ralf Colditz: „Bei einer geerbten Immobilie sollte man sich grundsätzlich immer einen fachlichen Rat einholen und alle Möglichkeiten durchspielen, bevor man sich entscheidet. Bei einem Verkauf ist der professionelle Immobilienmakler eine große Hilfe. Er kennt die gesetzlichen Vorgaben, kann die Immobilie marktgerecht einschätzen und übernimmt alle organisatorischen Abläufe rund um den Verkauf.“
Ansprechpartner:
OTTO STÖBEN GmbH
Ralf Colditz, Leiter der Gutachtenabteilung bei OTTO STÖBEN
Schülperbaum 31
24103 Kiel
Büro:0431 664030
Fax: 0431 6640361
E-Mail:colditz@stoeben.de
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Datum: 25.08.2020 - 16:29 Uhr
Sprache: Deutsch
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Bau & Immobilien
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