Datenschutz in der Arztpraxis: Das sollten Sie beachten

Datenschutz in der Arztpraxis: Das sollten Sie beachten

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Zwar gilt die Datenschutzgrundverordnung schon seit Mai 2018. Umgesetzt ist sie aber noch längst nicht überall. Denn viele Details sind oft ungeklärt



(PresseBox) - Larissa von Paulgerg, externe Datenschutzbeauftragte bei Ecovis in München, beantwortet die wichtigsten Fragen.

Frau von Paulgerg, ist in der ärztlichen Praxis ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter nötig?

Einen Datenschutzbeauftragten müssen in der Regel Praxen erst ab 20 Mitarbeitern benennen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Die 20-Mitarbeiter-Grenze bedeutet allerdings nicht, dass das Thema Datenschutz für kleinere Praxen vom Tisch ist. Denn alle Ärzte und Psychotherapeuten müssen die Einhaltung des Datenschutzes nachweisen. In besonderen Fällen, beispielsweise wenn ein Arzt eine Videosprechstunde anbietet, ist eine Datenschutz-Folgeabschätzung erforderlich, also eine strukturierte Risikoanalyse zur Vorabbewertung der möglichen Folgen von Datenverarbeitungsvorgängen. Dann braucht man auf jeden Fall einen Datenschutzbeauftragten, unabhängig von der Praxisgröße.

Wie weise ich die Einhaltung des Datenschutzes nach?

Im Wesentlichen wird dieser Nachweis durch eine jederzeit verfügbare, professionelle Dokumentation erreicht. Dazu gehört in jeder Praxis mindestens ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, eine Aufstellung der Maßnahmen zum Datenschutz, ein Nachweis über die Patienteninformation sowie ein Verzeichnis der Auftragsverarbeitungsverträge, die die Praxis möglicherweise mit externen Dritten hat.

Wer kann die Funktion des Datenschutzbeauftragten übernehmen?

Datenschutzbeauftragter kann ein entsprechend fachlich geschulter Mitarbeiter oder auch ein externer Datenschützer werden, nicht aber der Praxisinhaber. Name und Kontaktdaten dieser Person müssen dem Landesdatenschutzbeauftragten mitgeteilt werden. Zudem ist auf der Website Anschrift und E-Mail des Datenschutzbeauftragten anzugeben. Der Name muss nicht zwingend genannt werden.

Larissa von Paulgerg, Datenschutzberaterin bei Ecovis in München



Tipp

Mehr Informationen zum Datenschutz https://www.ecovis.com/datenschutzberater/

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. In über 100 deutschen Büros arbeiten fast 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weltweit sind es fast 8.500 in nahezu 80 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.

Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.

www.ecovis.com

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Datum: 28.08.2020 - 08:00 Uhr
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