TÜV Rheinland: Heizöltanks warten und prüfen lassen / Haftungsrisiko reduzieren / Strengere Regelung in Wasserschutzgebieten / Ölschlamm entfernen
ID: 1843301
Tanks in Schutzgebieten
Rund 5 Millionen Heizöltanks sind in Deutschland in Betrieb. In Wasserschutzgebieten sowie in Überschwemmungsgebieten gilt die wiederkehrende Prüfpflicht für alle Erdtanks und für oberirdische Tankanlagen mit einer Füllmenge ab 1.000 Litern. Auskunft darüber erteilt die Wasserschutzbehörde. Außerhalb von Schutzgebieten beginnt die Prüfpflicht für oberirdische Anlagen bei 10.000 Litern. Für ein typisches Einfamilienhaus sind Öltanks zwischen 2.500 bis 4.000 Litern üblich. Dennoch rät Heiko Drews: "In jeder Anlage sammelt sich mit der Zeit unter anderem Ölschlamm. Deshalb sollte jede Anlage unabhängig von der Größe regelmäßig gewartet und gereinigt werden." Denn Ölschlamm - eine Mischung aus Schmutzpartikeln und Heizöl - verstopft Anlagenteile, vermindert die Leistung der Anlage oder kann zum Ausfall der Heizung führen.
Schäden vermeiden
Die Verordnung zum Umgang von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sieht bei oberirdischen Tankanlagen außerhalb von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten bis zu einem Fassungsvermögen 10.000 Litern nur eine erstmalige Prüfung vor. Doch auch solche Anlagen sollten regelmäßig geprüft werden, um Schäden zu vermeiden. Hinzu kommt, dass ältere Anlagen unter Umständen gewartet werden müssen, um aktuellen technischen Anforderungen weiterhin zu entsprechen.
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Datum: 11.09.2020 - 10:00 Uhr
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