Pflanzenzüchter starten Gemeinschaftsprojekt zu neuen Züchtungsmethoden / Geringerer Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch Pilztoleranz im Weizen mittels CRISPR/Cas
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Die Pflanzenzüchter wollen im Projekt beispielhaft aufzeigen, dass mit neuen Züchtungsmethoden Pflanzen mit wichtigen Eigenschaften entstehen können, die es sonst nur, wenn überhaupt, mit erheblicher Verzögerung gäbe. Dr. Klaus Wagner, Präsident des Thüringer Bauernverbands e. V., verwies auf den Bedarf der Landwirtschaft, so schnell wie möglich angepasste Sorten einsetzen zu können. "Klimaveränderungen und der Wegfall vieler Pflanzenschutzmittel machen es für die Landwirte zur Herausforderung, ein stabiles Ertragsniveau mit hoher Qualität halten zu können. Deshalb brauchen wir neue Methoden aus der Pflanzenzüchtung. Darauf zu verzichten, können wir uns nicht leisten", stellte er fest.
Im Projektverlauf soll die Abwehrreaktion gegen Krankheitserreger gestärkt werden, indem ein pflanzeneigenes Regulatorgen inaktiviert wird. "Wir erwarten, dass dies zu einer breiten und dauerhaften Toleranz gegen Pilzkrankheiten wie Braunrost, Gelbrost, Septoria und Fusarium führt", beschrieb Dr. Anja Matzk, Head Plant Biotechnology Innovation beim Pflanzenzüchter KWS, einem der Projektpartner, die Zielsetzung des Projekts. Die für das Forschungsvorhaben notwendigen Arbeiten erfolgen durch den Einsatz von gezielter Mutagenese mittels Cas-Endonukleasen. Dabei werden ausschließlich einzelne, eigene Gene des Weizens gezielt bearbeitet.
Die Pflanzenzüchter wollen darüber hinaus auch prüfen, wie derzeit angebotene CRISPR/Cas-Methoden von Unternehmen der Pflanzenzüchtung, auch vor dem Hintergrund bestehender Schutzrechte, genutzt werden können. Lizenzstrukturen der Anbieter und deren Anforderungen an potenzielle Lizenznehmer sollen mit den Möglichkeiten der in Deutschland tätigen Pflanzenzüchtungsunternehmen abgeglichen werden.
Eine zentrale Frage ist, wie die erzielten Projektergebnisse in der landwirtschaftlichen Praxis ankommen können. Eine Überprüfung im Feld ist unerlässlich, um die Toleranzeigenschaften unter Praxisbedingungen zu testen. Der Europäische Gerichtshof hat Pflanzen, die mithilfe neuer Züchtungsmethoden entwickelt wurden, im Jahr 2018 pauschal als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eingestuft. Die damit verbundenen Auflagen und Konsequenzen machen eine Anwendung der neuen Methoden derzeit praktisch unmöglich. "Nach wissenschaftlicher Erkenntnislage gibt es keinen Grund, Pflanzen, die sich nicht von klassisch gezüchteten unterscheiden oder auch natürlicherweise vorkommen könnten, als GVO zu regulieren. Die Gesetzgebung muss entsprechend angepasst werden", forderte Franck.
Details zum Projekt stehen unter http://www.pilton.bdp-online.de zur Verfügung,
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Datum: 17.09.2020 - 16:33 Uhr
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