Aus A+++ wird B: Neue EU-Energielabels für Elektrogeräte ab März 2021 / TÜV Rheinland: Vielfältige Dienstleistungen rund um Vorgaben der neuen EU-Ökodesign-Richtlinien
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Strengere Voraussetzungen zur Ausweisung eines Energielabels
Mit der Reform der EU-Energielabel-Einteilung gehen auch strengere Vorbedingungen bzw. Auflagen einher, insbesondere zur Konstruktion, Reparaturfreundlichkeit und Umweltverträglich der Geräte. Gefordert ist eine ganzheitliche Betrachtung der Produkte über den gesamten Lebenszyklus. Diese hohen Anforderungen lassen sich durch vielfältige Tests in den spezialisierten Laboren von TÜV Rheinland überprüfen. So muss künftig beispielsweise eine Waschmaschine die angegebenen Temperaturen strikter einhalten und darf nur eine Höchstdauer für einen Waschgang benötigen. Diese und weitere Vorgaben zur Wascheffizienz sind in der neuen EU-Ökodesign-Richtlinie festgelegt. Darüber hinaus fließen auch Messungen WLAN-fähiger Geräte mit ein, sprich: Wie hoch ist der Energieverbrauch allein durch das regelmäßige Senden von Infos an die App, die Kunden zur Gerätekontrolle auf dem Smartphone installiert haben?
Informations-Plus: Neuer QR-Code führt zum Datenblatt
Für diese und weitere Angaben befindet sich künftig ein QR-Code auf dem Energielabel. Dieser führt zur europäischen Produktdatenbank "EPREL". Dort werden zusätzliche Geräte- und Verbrauchseigenschaften gelistet. "Ein Blick lohnt sich hier immer, denn während das EU-Energielabel einen ersten Eindruck zur Effizienz bietet, halten die Produktdatenblätter viel mehr Informationen transparent bereit", rät Susanne Schümann.
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Datum: 18.09.2020 - 10:00 Uhr
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